Robuste Demokratie - aber wie
?
| Themenübersicht Demokratie gefährdet? Arbeitslosigkeit Gesundheitsreform - aber wie? Rechtsunsicherheit Staatsfinanzen Kontakt |
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_____Die Erörterungen in dieser Webseite sollen über den
tagespolitischen Auseinandersetzungen stehen, bewertenden und
vorschlagenden Charakter haben, auf Veränderungen hinwirken..Sie
fordern eine Qualitätsoffensive Demokratieförderung. Mit thesenartiger Darstellung wird auf Wesentliches orientiert. Das Vorgehen: Problembereiche darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen aufzeigen. Diese Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind eingeladen, sich weiterführend zu den angeführten Themen zu äußern. Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die Webseite ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser Seite. Stand: okt07 |
Demokratie
gefährdet: : Die Vorteile der demokratischen Staatsform werden um
so stärker wirksam, je effektiver öffentliche Einrichtungen
rechts- und bürgerorientiert arbeiten und diesbezüglich als
lernende Organisationen zur Selbstentwicklung befähigt sind.
Deutschland
versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft Gefahr, als
Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in Politik, Wirtschaft,
Verwaltung, Rechtswesen und Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend"
auf die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden
die Demokratie und die Stabilität des Landes sowohl sozial als auch
politisch und wirtschaftlich. Die Defizite sollten durch geeignete
demokratiefördernde Maßnahmen abgebaut werden. Bitte lesen Sie
zuerst: Demokratie gefährdet?
Demokratieproblem Arbeitslosigkeit: Die Fähigkeiten zu
Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der
deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für
die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch
nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte.
Wiederbeschäftigte sind Kunden für die Wirtschaft, sind
Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive -
weniger anfällig für Krankheiten, Drogen, Alkohol, Depressionen,
Kriminalität..........., ein Gewinn für eine demokratische
Gesellschaft. Wer vertritt die Interessen der Arbeitslosen? Wer vertritt
die Interessen der Demokratie? Arbeitslosigkeit
Gesundheitsreform
- aber wie?:
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme.
Aber dieses System ist zu teuer und weist erhebliche Effizienzdefizite
auf. Warum werden Reformen stets von der Politik erwartet? Warum setzt die
Ärzteschaft ihre Kompetenz nicht angemessen für die optimale
Gestaltung der Gesundheitsversorgung ein? Welches ist die
durchgriffsstarke Institution der Versicherten und welches sind die
Forderungen der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?Gesundheitsreform
- aber wie?
Demokratiedefizit
Rechtsunsicherheit:
Deutschland ist ein Rechtsstaat, insbesondere
Persönlichkeiten der Politik betonen dies gern. Eine "Pisastudie"
zur Bewertung des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden Ergebnis
kommen. Rechtssicherheit ist ein noch zu entdeckender erheblicher sozialer
und wirtschaftlicher Faktor.Rechtsunsicherheit
Demokratiedefizit
Staatsfinanzen
Deutschland gilt als wohlhabend. Seine gewaltige
Staatsverschuldung, Hinterlassenschaft von Generationen von Politikern, lähmt
nachhaltig politisches Handeln. Den "Point of no return" spürt
der Bürger seit Jahren in Form von wachsenden Steuern, Abgabenund
Verwaltungskosten und in Form der finanziellen Handlungsunfähigkeit
der Regierungen. Staatsfinanzen
Bremsklotz Bürokratie:
Deutschland ist in Bürokratie erstarrt. "Dafür bin ich
nicht zuständig
" steht symbolisch für den
Reformbedarf in allen Verwaltungen. Der Begriff "kreative Verwaltung"
findet sich leider eher im Bereich Korruption als in dem der "reformierten"
Verwaltung. Die kreative Verwaltung verdient als Wirtschaftsfaktor noch
entdeckt zu werden. Tabuthema??
Themenübersicht
- Demokratie gefährdet?
- Arbeitslosigkeit- Gesundheitsreform
- aber wie? - Rechtsunsicherheit -
Staatsfinanzen -Kontakt
- zum Anfang
Nehmen wir Demokratiegefährdungen wirklich ernst? Als Einstieg zu dieser Frage eignet sich das Buch von ELENA TREGUBOVA: "Die Mutanten des Kreml - Mein Leben in Putins Reich", Tropen Verlag Berlin 2006. Selbstgefährdend mutig und in frischem Klartext blättert die Autorin die Mechanismen der Macht in Russland nach Gorbatschov auf den Tisch. Sie verdient die Anerkennung in Ihrem Lande und durch den Rest der Welt. Möge sie mit ihrem Mut weiterhin überleben. Für Bürger westlicher "Demokratien" ist es hilfreich, diese Erfahrungen im Auge zu haben und zu hinterfragen, wie belastbar unsere Demokratien wirklich sind:
Ist es mit Wahlen alle 4 Jahre getan? In welcher Auswahl werden Bürger zu Parlamentariern? Unter welchen Einflüssen treffen Parlamentarier ihre Entscheidungen? In welcher Qualität können Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte wirklich wahrnehmen? Mit welchen Qualitätsmerkmalen stützt und stabilisiert das Rechtswesen wirklich die demokratische Ordnung? Welche Regeln gewährleisten eine nachhaltig auf das Gemeinwohl orientierte "Kultur des Verwaltens, des Wirtschaftens und der Unternehmensführung"?......
In den USA hat es den Anschein, als
hätte sich eine Gruppe von Clans herausgebildet, die mit ihrer
privaten wirtschaftlichen Macht und geeigneten Mitteln des Wahlmarketings
das Präsidentenamt gewissermaßen unter sich auskegelt. Der Bürger
atmet auf, wenn gewisse Präsidenten nach der zweiten Amtsperiode den
Hebel der Macht abgeben müssen. In Deutschland gibt es immer noch
keine Begrenzung der Amtszeit für Bundeskanzler und für Länderchefs
auf zwei Legislaturperioden - mit den bekannten Symptomen des Klebens an
der Macht, der Behinderung potenzieller Nachfolger.und der kräftezehrenden
und politische Prozesse behindernden Grabenkämpfe.
Italien
zeigt, wie ein Staatspräsident mit privater wirtschaftlicher und
medialer Macht demokratierelevante Prozesse im Lande behindern und
verbiegen, die Staatsfinanzen aus dem Ruder laufen lassen kann und wie
sich unter diesen Bedingungen organisierte Kriminalität und
kriminelle Energien entfalten können.
Junge EU-Mitglieder wie
Rumänien und Bulgarien (2007) haben für weitere
Integrationsschritte Inflation, Kriminalität und Korruption
nachhaltig zu vermindern. Sind aber in den etablierten Mitgliedsländern
die Instrumente hierfür wirklich so entwickelt, dass sie als
funktionssicher zielführend und vorbildlich gelten könnten?
Deutschland: Deutschland versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft Gefahr, als Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtswesen und Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend" auf die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden die Demokratie, die Stabilität des Landes -sozial, politisch, wirtschaftlich.
Die genannten demokratierelevanten Bereiche der deutschen Gesellschaft werden in Struktur und Funktion zeitgemäßen Anforderungen, die an eine robuste Demokratie zu stellen wären, nicht gerecht. Sie erwiesen und erweisen sich als unfähig, sich auf neue Anforderungen hin selbsttätig zu optimieren. Der Zustand wird mit Verkrustung, Ineffizienz und Entwicklungsunfähigkeit bekanntermaßen beschrieben. Der Schaden gegenüber einer effizienten Systemgestaltung ist so hoch, dass ständig die Notstandssirenen strukturelle und funktionelle Maßnahmen anmahnen müssten. Die Missstände werden jedoch in ihrer Dramatik kaum angezeigt, von den Bürgern zwar als latent vorhanden, nicht aber als wirkliche Bedrohung wahrgenommen. Die traditionellen demokratischen Steuerungseinrichtungen haben sich als unfähig erwiesen, die sich seit Jahrzehnten entwickelnden Missstände zu beseitigen.
In Serien von "Gesundheitsreformen" wurde immer wieder vorrangig der gestiegene Finanzbedarf des Systems aus den Kassen der Versicherten bedient statt die Effizienzreserven des Systems zu erschließen. --- Erwartungsgemäß sind die jüngsten Vorschläge zur radikalen Reform des unerträglichen Steuersystems wieder verschwunden. --- Zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit wird weiterhin der dazu kaum noch taugliche Konjunkturmotor beschworen. --- Wer sein Recht sucht, erlebt in hohem Maße die Strapazierung seiner Nerven, seiner Zeit, die Schröpfung seines Beutels und wenig Rechtspflege.
Unzureichende
Problemwahrnehmung in der Bevölkerung: Der Bürger ist den
genannten Bereichen mit Selbstverständlichkeit, wenn nicht hilflos,
ausgeliefert. Er kann sie wegen deren Komplexität kaum verstehen oder
durchschauen, noch weniger beeinflussen. Er sollte sich auch nicht für
jedes dieser Systeme in Schutzbünden organisieren oder
Rechtsschutzversicherungen beitreten müssen. Es fehlen
Interessenvertreter, der Druck zu Verbesserungen, geeignete
Managementinstanzen und -Verfahren für Verbesserungen und damit die
Verbesserungen selbst. Jeder Mensch hat Schwierigkeiten im Umgang mit
komplexen Systemen, selbst Menschen mit höchster Intelligenz. Das
liegt an der Arbeitsweise des Gehirns, an kognitiven Merkmalen der
Wahrnehmungsverarbeitung. Der Mensch ist sich dieses Handicaps nicht
bewusst, er möchte sich zudem als denkendes, bewusst handelndes Wesen
verstehen. So verdrängt er schon unbewusst das Undurchschaubare aus
dem Feld seiner Überlegungen. Damit erklärt sich, warum Missstände
der immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Ordnung,
insbesondere, wenn sie sich schleichend entwickelt haben, nicht mit
Unzufriedenheitsbekundungen der Bürger reklamiert werden, warum sie
nicht oder wenig in gesellschaftlichen Organisationen ihren Ausdruck
finden und warum es viel zu wenig öffentliche Diskussionen über
diese Missstände gibt.
Demokratiegefährdende
Akteure: In allen Bereichen mit Demokratiedefizit gibt es Gruppen, die
vom jeweiligen Defizit profitieren, die mit Fachkompetenz in diesem Umfeld
"gutes" Geld verdienen und folglich am Fortbestand der Defizite
interessiert sind. Zu Pflege und Schutz der Geschäftsfelder
organisieren sie Interessen- und Standesvertretungen und agieren als
Lobby. Sie stellen sich populistisch als Verfechter der freiheitlich
demokratischen Ordnung dar, behindern Entwicklungen, die sich auf
demokratischem Wege im Bürgerinteresse vollziehen müssten und könnten.
Lobbygeförderte "Volksvertreter" vertreten in Vereinen und
Verbänden, Parteien, Parlament und Regierung verdeckt bis offen
Lobbyinteressen, prägen entscheidungsrelevant
Regierungsentscheidungen. Beispiel: In der letzten Kohlregierung knickt
Gesundheitsminister Seehofer 1995 vor der Durchsetzung der fast schon
beschlossenen Positivliste für Arzneimittel plötzlich und
scheinbar unmotiviert ein und vertritt ab sofort die gegenteilige
Position. Bilderbuchmäßig hat hier die Pharmalobby geplante
Regierungsentscheidungen, die eindeutig dem Wählerwillen entsprachen
und hinter denen auch die Krankenkassen und Ärzte standen, nachhaltig
zu Fall gebracht. Die Pharmaindustrie verdankt ihre hohen Gewinne
zweifelhaften Verkaufs- und Abrechnungsritualen in der deutschen
Gesundheitsversorgung - zum Nachteil der Bürger /
Krankenversicherten. Ähnlich wie 1995 präsentiert sich verbogene
Demokratie zur Jahreswende 06/07 wiederum in der Schlussphase einer "Gesundheitsreform".
Landeschefs der "christlichen" lobbyfreundlichen Seite der
Regierungskoalition stellen das bereits von der Koalition abgesegnte
Reformprojekt durch taktische "Prüfungen" immer wieder in
Frage und erreichen in verdeckten Verhandlungen aufweichende Änderungen.
Schließlich steht die Regierungskoalition gegenüber der Öffentlichkeit
unter Erfolgsdruck und muß das Gesetz - wenn auch nur als Krücke
- durchbringen. Über solche Wege verdanken Private
Krankenversicherungen, der größte Teil der Rechtsanwälte
und Steuerberater ihre Existenz verhinderten Reformen, d.h. behinderten
demokratischen Prozessen. Während sich bestimmte Wirtschaftszweige
atemberaubend entwickeln, leistet sich die öffentliche Ordnung
riskante Stagnation.
Ursula
von der Leyen und die Männer (Feb.07) - für eine neue Qualität
der demokratischen Prozesse: Es gibt kaum ein Problemfeld, für
das Defizite und Ziele für Verbesserungen klarer benannt werden können
und benannt sind als im Falle der defizitären Betreuungsangebote für
Kinder im Kleinkind - und Vorschulalter, vor allem in den alten Bundesländern.
Das Thema wird befördert von der von der CDU gestellten
Familienministerin - beste Voraussetzungen, um mit dem hierfür
ohnehin offenen Koalitionspartner SPD effektiv gesetzgeberisch
voranzukommen. Im Sinne einer funktionierenden Demokratie sollte man das
annehmen dürfen.
Doch weit gefehlt: Das Thema zeigt
beispielhaft, wie sachfremde und Scheinargumente auf das
Betreuungsanliegen projiziert werden, wie es damit diffamiert und am
Fortkommen gehindert wird, dies von männlichen Politikern der CDU und
CSU und - selbstverständlich männlichen - geistlichen Würdenträgern
der katholischen Kirche. Da im Falle der Betreuungsangebote für
Kinder keine Privilegien von Unternehmen angetastet werden, scheinen sich
hier Besitzstandswahrer von konservativ-katholischen Grundhaltungen wie
eine Lobby zu betätigen. Jenseits rationalen Denkens versuchen diese
Männer, die Suche nach besseren Betreuungsangeboten für Kinder
mit einem Bedrohungsszenario zu überdecken: Den Müttern würde
die Entscheidungsfreiheit genommen, ihnen würde die
Betreuungsverantwortung entrissen, ja sie würden zu Gebärmaschinen
degradiert! Diese letzte groteske Entgleisung eines Bischofs hat dazu
beigetragen, dass die scheinheilig "demokratische"
Auseinandersetzung, die politische Intrige nicht zu übersehen ist.
Dennoch steht die Polemik im Raum und Frauen mit Kind haben leider keine
hinreichende Interessenvertretung.
In männlicher Eigenliebe und
bar sachlicher Argumente wird die Frau in Deutschland auch heute noch vom
Steuer des Kraftwagens wie vom Steuer des Lebens möglichst
ferngehalten.
Nun gibt es das Betreuungsdefizit wie auch andere
gravierende Defizite in der Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten.
Demokratische politische Prozesse haben es bisher nicht vermocht, diese
Defizite ernsthaft anzugehen.
Zwei Bedingungen sind Müttern und
Kindern derzeit hilfreich:
1. Die gravierend niedrige Geburtenrate,
damit Bevölkerungsschwund und alternde Gesellschaft gefährden
massiv die Sozialkassen und damit den Staatshaushalt. Es gibt den Druck
der drohenden Katastrophe.
2. Es gibt eine Politikerpersönlichkeit,
die die Lösung längst anstehender Probleme ggf. auch gegen
etablierte Haltungen ihrer oder anderer Parteien / Interessenvertretungen
zu vertreten und hoffentlich durchzusetzen vermag.
Die Demokratie
soll die Gesellschaft aber nicht erst über den Druck der Katastrophe
und seltene Persönlichkeiten aus lähmenden Erstarrungen
erwecken, sondern über zuverlässige und zukunftsorientierte
politische Prozesse kontinuierlich entwickeln. Eine Kultur systematischer
demokratischer Prozesse ist dringend zu entwickeln. Die bisherigen Formen
der Regierungsarbeit und der parlamentarischen Debatten reichen nicht.
Nun wäre es abwegig zu
fordern, dass Unternehmenszweige und Personengruppen ihre Interessen nicht
vertreten sollten. Das Problem ist das grobe Ungleichgewicht in den
Interessenvertretungen und die mangelnde Transparenz zu Wegen der
Einflussnahme. Die allgemeinen Bürgerinteressen zu Fragen der
Organisation der Gesellschaft werden kaum artikuliert, hierfür gibt
es keine Lobby, gibt es kaum Forschung und es gibt kaum Förderung. So
besteht die Gefahr, dass sich Demokratiedefizite nicht nur nicht
ausgleichen, sondern vergrößern können. So ist die
anhaltende scheinbare Hilflosigkeit hinsichtlich der Beseitigung der
Massenarbeitslosigkeit ein Ausdruck des Versagens demokratischer Prozesse.
- Das parlamentarische und repräsentative System der Volksvertretung,
gespeist über politische Parteien und unter vielfältigen
Lobbyeinflüssen stehend, hat sich als nicht geeignet erwiesen, die
genannten Demokratiedefizite aufzuarbeiten. So erweist sich die Bevölkerung
mit ihren allgemeinen berechtigten Interessen zur Willensbildung nicht in
der Lage oder behindert, in Entscheidungsprozessen als oft nicht
vertreten. Wir haben es mit Phänomenen einer formalen Demokratie zu
tun.
- Die Medien heben die Problemfelder durchaus gelegentlich ins öffentliche
Bewusstsein. Zu diesen Zeiten verstärkt sich der Druck zu politischem
Handeln. Dieser läßt aber nach, wenn die Publikationswelle
verebbt ist. Für die umsatzorientierten Medien lohnt es nicht, die
Miserendiskussion über Steuersystem, Gesundheitsversorgung,
Staatsverschuldung, Rechtswesen u.a. permanent aufrechtzuerhalten. Das
Interesse der Bürger, "der Unterhaltungswert", würde
sinken, die Medien hätten Gewinneinbußen.
- Notwendige
gesetzgeberische Arbeit verschleißt in Machtrangeleien und
Wahlkampfzeremonien der politischen Parteien.
- Laute populistische
Darstellungen von Lobbygruppen vernebeln den Blick für wirkliche
Probleme und deren Lösungen.
- Die Mediengesellschaft fördert
den Spaß-, den Eventwert der Politik. Politiker werden zunehmend
nach schaustellerischen Leistungen und Präsenz präsentiert. Wir
erleben Formen der Scheindemokratie.
- Viele Bürger sehen ihr
Mitbestimmungsrecht auf die Stimmabgabe bei der Wahl reduziert und sich
unter vordergründiger Wahlpropaganda als Teil einer manipulierbaren
Abstimmungsmasse missbraucht. Politikverdrossenheit wird nur beklagt,
nicht auf Ursachen hin untersucht. Auf diese Weise werden viele notwendige
Reformen nicht thematisiert, angegangene Reformen gelangen durch Aussitzen
immer wieder vom Tisch, werden fehlgeleitet oder abgemildert.
Demokratiedefizite
entwickeln sich und erhalten sich latent. Es sollte keine Frage sein, dass
über Vermögens- und Machtpolarisierungen und durch
fehlorientierte Rechtspflege letztlich die Stabilität der
demokratischen Staatsform und die Stabilität der Wirtschaft bedroht
sind. Das dargestellte Bedingungsgefüge hat in einem Teufelskreis der
Fehlentwicklung zur Erstarrung und zu erheblichem Funktionsverlust der
genannten Systeme geführt. Die Systeme arbeiten in hohem Maße
selbstbezogen statt bürgerbezogen und damit zum Schaden der Bürger
und der Demokratie.
Der
Vergleich mit einem psychisch gestörten Organismus ist angebracht.
Die Symptome der Stabilität des fehlentwickelten Zustands, der Verdrängung
und der gestörten Selbstwahrnehmung, der Selbstbehinderung,
Selbstbeschädigung sind nicht zu übersehen. Realitätsbezogen
haben wir ein krankes System mit erheblichem materiellen Schaden von
Billionen Euro und der Gefahr der Entgleisung vor uns.
Zitat: PETER KRUCKENBERG
aus der Debatte "Mit der Kraft aus den Widersprüchen arbeiten"
in der Zeitschrift "Soziale Psychiatrie" 4/2004
Gesellschaftskritische
Position in Stichworten
"Neoliberalismus und
Suchtgesellschaft": Unkontrolliertes Wuchern lotterieähnlicher
internationaler Finanzmärkte - zunehmender Reichtum Weniger und
wachsende Armut breiter Bevölkerungsschichten weltweit - private Vermögensanhäufung
und öffentliche Armut, mit entsprechenden Einflussverlusten
staatlicher Lenkung und Entwertung der Idee der Demokratie - zunehmende
strukturelle, nahezu wachstumsunabhängige Arbeitslosigkeit - Vernachlässigung
von Bildung und Forschung - Abbau von Mitteln für Sozialleistungen
und Kultur - wechselseitige Eskalation von Kriminalität, Terror und
Repression, überall dort, wo Ausgrenzung und Aussichtslosigkeit
zusammenkommen -zunehmende Gefahr ökologischer und terroristischer
Katastrophen - Schuldenberge für die Enkelkinder - Verleugnung,
Verdrehung, verlogene Schuldzuschreibungen durch die z.T.
kapitalgesteuerten Medien. Das alles in einer Welt, die noch nie so reich
an ökonomischen Ressourcen war. Es besteht ein wechselseitiger
Zusammenhang von seelischer Gesundheit (oder menschlicher Reife) und den
gesellschaftlichen Verhältnissen, im engeren Umfeld wie weltweit. Das
eine bestimmt das andere - das Sein das Bewusstsein und das Bewusstsein
das Sein. Die (Besitz-, Macht-, Konsum-, Spaß-) Suchtgesellschaft
schafft sich ihre Ordnung, und diese ist zugleich Ausdruck der Störung
und verstärkt sie. Die scheinbar Gesündesten hinsichtlich
Anpassung und Einfluss gehören, in ihrer Wirkung auf das
Zusammenleben und die ökologischen Grundlagen, nicht selten zu den Kränksten.
" -- Ende des Zitats --.
Handlungsbedarf: Es ist angebracht, hinsichtlich der Arbeitslosigkeit, der Funktionalität der Verwaltungen und des Rechts- und Gesundheitswesens von einem nationalen Notstand zu sprechen, um in diesen wichtigen Angelegenheiten therapeutischen Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Solchen Fehlentwicklungen sind Demokratiestandards entgegenzustellen, die konsequent auf die gelebten allgemeinen berechtigten Interessen der Bürger ausgerichtet sind
Politischer Reformdruck entstand in Deutschland in der Regel bei Geldmangel und die Reform befasste sich vorrangig mit Geldbeschaffung für den Finanzausgleich. Derartige Reformen sind geeignet, Fehlentwicklungen finanziell weiter zu unterstützen.
Erforderlich sind strukturelle Maßnahmen (Reformen), die die realitäts- und zielbezogene Optimierung der Systemfunktionen auf die allgemeinen Interessen der Bürger gewährleisten. Solche Reformen kosten wenig Geld, fördern die Wirtschaft und stabilisieren die sozialen Systeme.
Es bedarf der Umorganisation der genannten Bereiche auf selbstentwicklungsfähige Strukturen. Die Führungsebenen haben diese Leistungspotenzen nachzuweisen. Die Grundlagen hierfür sind bekannt, es sind die für nachhaltige Unternehmensführung, es sind die Grundlagen des Umfassenden Qualitätsmanagements.
Es bedarf der Einsetzung konkreter Institutionen, die das gesellschaftliche Umfeld auf Konformität mit allgemeinen und berechtigten Interessen der Bürger hin überprüfen und mit Durchsetzungskraft auf Verbesserungen drängen können. Die genannten Systeme sind hinsichtlich Zielstellung und Gewährleistung der Selbstoptimierungsbedingungen zu überwachen. Die allgemeinen Bürgerinteressen sind zu formulieren und mit gebührendem Gewicht in die Öffentlichkeit und an Entscheidungsstellen zu tragen.
-Strukturreformen zur Demokratieförderung
kosten vergleichsweise wenig Geld und bringen über höhere und bürgerorientierte
Funktionalität mehr Rechtstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und
soziale Sicherheit.
- Wenn die deutsche Demokratie mit den hier
ausgewiesenen Schwächen heute als ein Musterland der Demokratie gilt,
dann würde Deutschland mit dem Entwickeln weitergehender
Demokratiestandards eine Vorleistung im Rahmen der europäischen Union
erbringen, von der die gesamte Union im deutschen Interesse profitieren könnte.
Ein Lösungsvorschlag::
Bisher sind mit dem Amt des Bundespräsidenten vor allem repräsentative
Funktionen verbunden. Dem Amt des Bundespräsidenten könnten
Einrichtungen der angewandten Demokratieforschung mit dem Ziel der
Demokratieförderung unterstellt werden. Diese Einrichtungen sollen
ausdrücklich parteienunabhängig arbeiten und nachhaltig
forschend, prüfend und fordernd auf die funktionelle Stabilisierung
und Optimierung der demokratischen Prozesse einwirken. Die
Aufgabenbereiche solcher Institute würden sinnübertragen denen
des in dieser Webseite vorgeschlagenen Versicherteninstituts für den
Bereich der Gesundheitsversorgung entsprechen (siehe "Gesundheitsreform
-aber wie?"/ wesentliche Ansatzpunkte für durchgreifende
Reformen/ Versicherteninstitut).
Umfassendes Qualitätsmanagement
- ob für Unternehmen oder demokratische Prozesse - lässt sich
ohne die aktive Förderung durch den "Chef" bzw. die "Chefin"
und die Führungsgremien nicht umsetzen. Die Demokratieförderung
verdiente es, vom Bundespräsidenten zur Chefsache gemacht zu werden.
Die Verfassung ist das Grundgesetz
für die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik. Das
Verfassungsgericht sorgt für die Einhaltung dieser Grundordnung,
sofern jemand vor dem Verfassungsgericht für die Einhaltung der
Ordnung klagt. Mit der Voraussetzung der Anrufung durch Klage ist die
Funktion des Verfassungsgerichts als Überwachungsorgan aber eingeschränkt.
Vorschlag: Der Bundespräsident sollte im Zusammenhang mit der Arbeit
der Institute Anfragen an das Bundesverfassungsgericht stellen dürfen
mit dem Ziel der gerichtlichen Entscheidung. Auf diesem Wege kann die
Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der bürgerlichen Grundrechte
durch das Verfassungsgericht unkompliziert eingefordert werden.
Blick auf die EU:: Werden
die bisherigen gesellschaftlichen Systeme den Anforderungen in Deutschland
schon nicht gerecht, so sind diese unter den Anforderungen der neuen
Ungleichgewichte in der EU erheblich neu überfordert. Forschung und
Entwicklung zur Demokratieförderung und an Demokratiestandards in
Deutschland sind auch aus diesen Gründen dringend geboten und hätten
über Deutschland hinaus im Rahmen der Europäischen Union große
Bedeutung für Stabilität, Wirtschaft und soziale Sicherheit.
Deutschland
sollte seinen Ruf als Musterdemokratie neu erwerben.
Themenübersicht
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-- Arbeitslosigkeit - Gesundheitsreform
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- zum Anfang
Demokratiedefizit
Arbeitslosigkeit:
Die Fähigkeiten
zu Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft
der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen
für die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein Jobmotor mehr,
der auch nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte.
Wiederbeschäftigte sind Kunden für die Wirtschaft, sind
Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive -
weniger anfällig für Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität,
..., ein Gewinn für eine demokratische Gesellschaft.
Aktuell: Massenarbeitslosigkeit, ein nationaler
Notstand.
Anfgang Februar 2005 fällt etwas mehr Licht auf eine
alte Situation: 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland! Nicht gezählt
wurden 1,5 Millionen ABM-Beschäftigte, nicht gerechnet wurden die
bestimmt 1 Million Menschen im Vorruhestand. Wer mit einer verlängerten
Lebensarbeitszeit liebäugelt, sollte zuvor ein Arbeitslosenproblem
von 7,5 Millionen lösen.
Das Strukturproblem unserer Zeit ist die massenhafte Freisetzung von Arbeitskraft durch Rationalisierung und Globalisierung. Das High-Tech-Land Deutschland wird nie wieder alle seine Bürger im arbeitsfähigen Alter für eine 40-Wochenstunden-Arbeit benötigen. Es ist die Erfahrung der letzten drei Jahrzehnte, dass Konjunktureffekte hinsichtlich des Beschäftigungsgrades von Rationalisierungswirkungen mehr als kompensiert werden. In keiner Konjunkturphase dieses Zeitraumes kam es zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit, im Gegeneil: Jede folgende Konjunkturphase hinterliß am Ende eine höhere Arbeitslosigkeit als die vorangegangene. Die massive Förderung durch Steuererleichterungen für die Wirtschaft im letzten Jahrzehnt hatte keine Mehrbeschäftigugn zur Folge. Hinzu kommt das bekannte Globalisierungsdilemma: Globalisierung ermöglicht der deutschen Wirtschaft Extraprofit durch Produktionsverlagerung in Billiglohnländer. Die global mobile deutsche Wirtschaft hängt die bestenfalls deutschlandweit mobile Erwerbsbevölkerung ab. Massenhafte Arbeitslosigkeit bedingt Kaufkraftminderung und hat Binnenkonjunkturschwäche zur Folge.
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Die Massenarbeitslosigkeit wirkt,
wie in der Darstellung skizziert, wie ein Seuchenvirus auf die
Gesellschaft und ist seit Jahren die Hauptursache für eine Vielzahl
verbundener Missstände in Deutschland. Das Problem
Massenarbeitslosigkeit wird weiter grob unterschätzt. Die Vielzahl
von Symptomen der sozialen Destabilisierung und Entgleisungen werden immer
noch als Einzelphänomene beklagt, ggf. symptombezogen behandelt. Es
gilt, die Hauptursache Arbeitslosigkeit zu benennen und zu beseitigen und
damit die Voraussetzungen für soziale Stabilität
wiederherzustellen.
Bis heute sollen Bürger glauben, dass allein
eine Konjunktur Heilung bringe. Dieser Irrglaube, so scheint es, wird als
Zweckoptimismus von Politik und Wirtschaft trotz besserer Einsicht
gepredigt. Die Konjunktur ist erkennbar da im zweiten Halbjahr 2006 mit
teils riesigen Gewinnen der Unternehmen. Eine entsprechende Nachfrage nach
Arbeitskraft gibt es nicht und ist auch nicht in Sicht. Es sollte von
einer Hochleistungswirtschaft, die auch ohne zusätzliche Mitarbeiter
auskommt, nicht freiwillig die Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet
werden. Es gilt, auf politischem Wege Rahmenbedingungen zu schaffen, unter
denen Arbeit für die Wirtschaft den gebührenden Wert erhält.
Eine Verknappung der Arbeit durch verkürzte Arbeitszeit kann dies
z.B. leisten. Die Fähigkeit zu immer rationelleren Entwicklungs-,
Fertigungs-, und Dienstleistungsmethoden ist Glück und Chance für
die Menschheit. Dass die deutsche Gesellschaft mit diesem Reichtum nichts
besseres anzufangen weiß, als die soziale Ausgliederung großer
Bevölkerungsanteile zu beobachten, zu begleiten und zu beklagen,
steht nicht für gesellschaftliche Intelligenz.
Im Oktober 2006
findet das anhaltende massenhafte Abgleiten von Bürgern in prekäre
Arbeits- und Lebensbedingungen unter den Begriffen "Prekariat"
und "Unterschicht" eine scheinbar überraschte politische Öffentlichkeit.
Diskutiert wird, ob die Begriffe gut gewählt sind und ob damit eine
eher linke oder konservative politische Sicht widergegeben wird. Auf
Ursachen bezogener Handlungsbedarf, insbesondere unkonventionelle Maßnahmen
zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit .werden bisher nicht einmal
artikuliert.
Thesen:
- Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung
sind Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig
die maßgeblichen Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit.
-
Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der
Vollbeschäftigung führen könnte.
- Der objektive
wirtschaftliche Reichtum Deutschlands erhält sich und verteilt sich
am effektivsten über die Arbeitstätigkeit der Bevölkerung
im ersten Arbeitsmarkt.
- Deutschland hat kein Konjunkturproblem, es
hat das Problem, die vorhandene Arbeit zu verteilen.
-
Massenarbeitslosigkeit belastet die Gesellschaft: Kosten für
Unterhalt, bedingte Krankheiten, Depressionen, Drogenprobleme, Kriminalität,
Kinderarmut, Altersarmut und entsprechende nachhaltige Soziallasten,
Destabilisierung der gesellschaftlichen Ordnung.
Arbeitszeitdynamik und "Magdeburger
Alternative":
Die Wirtschaft blickt auf den Arbeitsmarkt wie
auf den Markt eines im Überfluss vorhandenen und entsprechend
billigen Rohstoffes und sie geht mit dieser "Rohstoffmasse"
entsprechend um. Dem einzelnen Unternehmer ist daraus kein Vorwurf zu
machen, denn er handelt nach den Gesetzen des Marktes, der im Falle der
massenhaft angebotenen Arbeit eben leider nicht reguliert ist. Die Lösung
dieses Problems bedarf einer Politik, die Beschäftigungssicherung als
einen Grundpfeiler der Demokratie erkennt und mit höchster Priorität
durchsetzt. Wo ist die politische Kraft, wo sind die Gewerkschaften, die
eine Verkürzung der Arbeitszeit bei entsprechend geringerer
Entlohnung durchsetzen, bis die Arbeitslosigkeit auf ein ausreichend
niedriges Niveau abgesenkt ist? Die Folge wäre fast automatisch eine
soziale, finanzielle und auch marktwirtschaftliche Gesundung der
Gesellschaft. Die gesteuerte Verknappung der Arbeitskraft lässt deren
Wert wieder steigen. Unter dem Modell einer Arbeitszeitdynamik ließe
sich sogar ein Grundrecht auf Erwerbstätigkeit in die Verfassung
schreiben ohne marktwirtschaftliche Mechanismen einzuschränken.
Arbeitszeitdynamik soll auch bedeuten, dass tarifvertraglich mehr
gearbeitet und verdient werden muß oder darf!, wenn dies die
Gesamtbeschäftigungslage fordert bzw. zuläßt. Hier bedarf
es eines dringenden Paradigmenwechsels.
Das Modell der Arbeitszeitdynamik
ist nicht neu. Es wurde u.a. von P. Hartz bei VW erfolgreich praktiziert.
Hier wurden alle Mitarbeiter zu Betroffenen gemacht. Für den Berliner
öffentlichen Dienst wurden bereits 2003 die Arbeitszeit ohne
Lohnausgleich gekürzt und dafür betriebsbedingte Kündigungen
bis 2012 ausgeschlossen. Damit gibt es für Industrie und Behörden
erfogreiche Beispiele, wie durch Sicherung von Arbeitsplätzen
sozialer Ausgeleich, wenn nicht sozialer Frieden gewährleistet werden
kann. Es ist dringend erforderlich, den Arbeitsnotstand öffentlich zu
erklären, alle zu Betroffenen zu machen und die Arbeitszeitdynmik
politisch durchzusetzen.
Das schnelle Argument gegen diese Lösung,
dann reiche das untere Ende der Einkommensskala nicht mehr zur
Existenzsicherung, ist leicht zu entkräften. Eine Förderung
unterer Einkommen ist weit billiger, als Menschen in Untätigkeit die
Existenz zu sichern. Ein schlüssiges und praktikables Konzept hierfür
wurde bereits 2002 von den Professoren Ronnie Schöb u Joachim Weimann
mit der "Magdeburger Alternative" vorgelegt (siehe auch "Arbeit
ist machbar" www.arbeitistmachbar.de ). Zu beklagen sind mangelnde
Beweglichkeit, Änderungswille und Kompetenz von Partei-, Regierungs-
und Verwaltungsstellen für die Bewältigung der Herausforderungen
durch die Massenarbeitslosigkeit.
Verlängerte Arbeitszeit
und Renteneintrittsalter mit 67 - ein Widersinn bei
Massenarbeitslosigkeit!
Allen Parteien und den Gewerkschaften ist
der Vorwurf zu machen, das Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit nicht oder
nur mit ungeeigneten Mitteln anzugehen. Im krassen Gegensatz zu den
Erfordernissen dieser Zeit fordern heute "die Wirtschaft" und
die ihr nahestehenden Parteien die Ausweitung der Arbeitszeit, um
angeblich über beflügelte Konjunktur Arbeitsplätze schaffen
zu können. Im öffentlichen Dienst mancher Länder soll zum
gleichen Lohn mehr gearbeitet werden, um angeblich die erforderlichen
Leistungen bezahlen zu können. Weder werden damit die gravierenden
Effizienzdefizite in den Verwaltungen beseitigt, noch wird etwas gegen die
Massenarbeitslosigkeit getan. In ähnlicher Ferne von der gegegwärtigen
Realität gibt es Politiker, die die Verlängerung der
Lebensabeitszeit fordern, um die Rentenkassen zu entlasten - wohl wissend,
dass derzeit kaum jemand bis zum 65. Lebensjahr tatsächlich arbeiten
kann. Die inzwischen (2006) etablierte Große Koalition will dieses
Ziel sogar mit gerafftem Zeitplan durchsetzen, ohne die Voraussetzung der
Arbeitsmöglichkeiten für die Bürger bedacht und gewährleistet
zu haben. Im Gegenteil: Während in Finnland Unternehmen erheblich zur
Kasse gebetern werden, wenn sie ältere Bürger entlassen, werden
in Deutschland 2006 noch massenhaft ältere Bürger staatlich geförderert,
d.h. auf Kosten der Steuerzahler, in die Arbeitslosigkeit des
Vorruhestandes entlassen. Widersinniger geht es kaum noch!
Die
Entscheidung für das Renteneinstiegsalter 67 hat die Bundesregierung
Ende November 06 ohne bemerkenswerte Auseinandersetzung und öffentliches
Interesse getroffen. Dabei ist die Entscheidung gravierend unausgewogen.
Der Einstieg in das verlängerte Renteneinstiegsalter beginnt 2012
schrittweise. Er hat gravierende Folgen für Bürger ohne Arbeit
im Alter. Während die ausgesetzte Rente den Einzelnen unerbittlich
trifft, ist die beschlossene beabsichtigte Ausgleichsmaßnahme, eine
Förderung von Arbeit von Bürgern 50+ durch einige hundtert
Millionen Euro eine wachsweiche Alibientscheidung, marktwirtschaftlich wie
sozioökologisch unplausibel und völlig unzureichend. Hier wurden
von der Regierung Sparentscheidungen getroffen, wurden Altersarmut durch
Arbeitslosigkeit billigend in Kauf genommen. Während eine künstliche
Verknappung der Arbeitskräfte zur Wertschätzung älterer
Arbeitnehmer führen würde, werden bei Förderung älterer
Arbeitnehmer gerade diese Arbeitnehmer erst freigesetzt werden, um
anschließend staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
Leider ist zu vermuten, dass das Parlament die Regierungsentscheidung
durchwinken wird.
Bei beseitigter Massenarbeitslosigkeit und
ausreichend Arbeitsangeboten wäre es weder eine Zumutung für die
Bürger, für angemessene Löhne 40 Stunden zu arbeiten noch
bei erhöhter Lebenserwartung bis zum 67. Lebenjahr zu arbeiten. Die
demografische Entwicklung in Deutschland lässt langfristig einen
steigenden Arbeitskräfte-Bedarf pro Kopf der Bevölkerung
erwarten. Für die heutige Generation wäre bei geringem
Arbeitsbedarf von Wirtschaft und Verwaltung die Verteilung der Arbeit
durch verkürzte Arbeitszeit eine arbeitsmarktgerechte, ökonomisch
sinnvolle und sozial heilende Maßnahme. .Ohne diese Maßnahme
wird der gesamtgesellschaftlche Schaden um so größer sein, je länger
die gegenwärtige Situation politisch untätig ausgesessen bleibt.
Keine
Entwarnung bei Konjunktur:
Dass Deutschland seit Jahren
Exportweltmeister ist und diese Position weiter ausweitet, muß als
Zeichen einer bereits anhaltenden Wirtschaftskonjunktur gewertet werden.
Die kräftig anziehende Konjunktur im Herbst 2006 hat zu einer
gewissen Belebung des Arbeitsmarktes geführt. Das Bejubeln einer
offiziellen Arbeitslosenquote, sehr knapp unter 4 Millionen, ist
unangebracht, da die Angaben weiterhin geschönt gemacht werden. Schon
die "Ein Euro Jobber" in einer Zahl von über 300000 sind
definitionsgemäß nicht Resultat des Arbeitsmarktes sondern
Ergebnis einer der Formen aktiver Arbeitslosenhilfe.
Im Jahre 2006
wurden vielerorts Betriebsbelegschaften unter der Androhung der
Arbeitslosigkeit dazu veranlasst, der unbezahlten verlängerten
Arbeitszeit zuzustimmen. Solche Maßnahmen werden bald zur zur
Freisetzung oder Einsparung von Arbeitskräften führen.
Dabei
pokert die Wirtschaft um kurzfristige Gewinne und sägt an dem Ast,
von dem sie künftig ernten will. Beschäftigte und Wiederbeschäftigte
in Deutschland sind Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler
statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger anfällig
für Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität, Armut,
Extremismus..... , sind Vorteil für den Wirtschaftsstandort
Deutschland und dessen demokratische Gesellschaft. Der freien Wirtschaft
sollte der Absatzmarkt in Deutschland nicht gleichgültig sein. Eine
nachhaltige Unternehmerpolitik auf Bundesebene sollte einen ausgeglichenen
Arbeitsmarkt anstreben. Ohne auseichend Kunden gibt es keine
Binnenkonjunkturentwicklung.
Die Bundesregierung sollte ein
nachhaltiges Arbeitsmarktkonzept durchsetzen, das auch dann einen
ausgeglichenen Arbeitsmarkt sichert, wenn Deutschland nur
durchschnittliche Exportleistungen erbringen würde. Träfe das
heute zu, dann hätten wir mit schweren Depressionen, sozialen Krisen,
ggf. Extremismus und Gefährdung der Demokratie zu rechnen.
Strukturdefizit in der
Interessenvertretung der Arbeitslosen:
Der Sinn der
Arbeitslosenversicherung wurde bisher in der finanziellen Unterstützung
für den Fall einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit gesehen.
Entsprechend gibt es lediglich eine Verwaltung der finanziellen Mittel,
nicht jedoch eine politisch bemerkenswerte Kraft, die sich durchsetzungsfähig
mit der Abwendung von Arbeitslosigkeit befasst. Die Situation der
Arbeitslosen ist vergleichbar mit der Situation der Patienten im
Gesundheitswesen. Die Krankenversicherten finanzieren mit erheblichen
Beiträgen die Gesundheitsversorgung in Deutschland, haben aber keinen
nennenswerten organisationsgestützten Einfluß auf die
Gestaltung des Systems, - siehe: Gesundheitsreform - aber
wie? .
Auch für den Fall der
Arbeitslosigkeit gilt: Auftraggeber für ein System zur Abwendung von
Arbeitslosigkeit sind die Beschäftigten in Deutschland mit ihren
finanziellen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Für ein
solches System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit gibt es bisher nicht
einmal eine Zielstellung, es gibt auch keinen Dachverband der Beschäftigten,
der sich einer vergleichbaren Zielstellung verpflichtet fühlt.
Gewerkschaftsverbände wären hierzu prädestiniert, verstehen
sich aber als Vertreter der arbeitenden Beschäftigten.
Gewerkschaftsbeitrag ist eben nicht Arbeitslosenbeitrag!?. Es handelt sich
hier um ein schicksalhaftes Defizit, das die Sprachlosigkeit der
Arbeitslosen in der deutschen politischen Landschaft erklärt und das
bei der gegenwärtigen Massenarbeitslosigkeit hervortritt. Ein System
zur Abwendung von Arbeitslosigkeit müsste im Interesse von
marktwirtschaftlichen Bedingungen die Arbeitskraft in Deutschland
verknappen, damit der Wert der Arbeitskraft durch Nachfrage wieder steigt.
Erst unter den Bedingungen einer gesunden Arbeitskraftnachfrage wird eine
der Wirtschaftsleistung gerecht werdende Bezahlung durchzusetzen sein,
werden Arbeitgeber in die Ausbildung von Jugendlichen und in die
Weiterbildung der Mitarbeiter investieren. Zum Modell der
Arbeitszeitdynamik, wie oben beschrieben, sehen wir hinsichtlich einer
kurzfristigen Wirkung bisher keine Alternative. Was nützt es, wenn
Wirtschaftsforschungsinstitute bis 2009 lediglich die Chance für eine
Verminderung der Arbeitslosenzahl um eine Million Arbeitslose sehen, wenn,
wie oben dargestellt, sofort und später ein Bedarf von 7,5 Millionen
Arbeitsplätzen besteht?
Maßnahmen wie ABM, Ein-Euro-Jobs und Ich-AGs sind durchaus förderlich, wenn die Arbeitslosigkeit gering ist. Zu Zeiten des massenhaften Mangels von Arbeit sind es Scheinaktivitäten mit riesiger Kostenbelastung für die Steuerzahler. Sobald diese Maßnahmen sinnvolle Arbeit fördern, entziehen sie widersinnigerweise dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit, haben folglich eine Störfunktion.
Themenübersicht- Demokratie gefährdet? -- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? - Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum Anfang
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme. Aber dieses System ist zu teuer und weist erhebliche Effizienzdefizite auf. Warum werden Reformen stets von der Politik erwartet? Wo ist die Kompetenz der Ärzteschaft? Welches ist die Institution der Versicherten und welches sind die Forderungen der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?
Die deutsche Gesundheitsversorgung
im internationalen Vergleich:
Eine Systembewertung: Der mit
300.000 Mark dotierte Carl Bertelsmann-Preis für vorbildliche
Leistungen im Gesundheitswesen ging im Jahr 2000 zu gleichen Teilen in die
Schweiz und in die Niederlande Dr. Mark Wössner,
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, zum deutschen
Gesundheitswesen: Die Leistungen liegen im internationalen Vergleich zurück,
bei den Kosten nimmt Deutschland aber eine Spitzenposition ein. Das
Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht mehr! Zu den wesentlichen Gründen
zählt die große Angebotsdichte: Die Ärztezahl ist weit überdurchschnittlich
und die Zahl der Akutbetten höher als in allen Vergleichsstaaten. "Unsere
Landsleute gehen dreimal häufiger zum Arzt als die Schweden und
bleiben doppelt so lange im Krankenhaus wie unsere nördlichen
Nachbarn". Dennoch seien dort die Lebenserwartung und die
Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung deutlich höher. Zudem
kritisierte Wössner die verkrusteten Strukturen, den mangelnden
Wettbewerb und die Ineffizienz im deutschen Gesundheitssystem. Die Folge
sei eine Verschwendung von Ressourcen. So würden jedes Jahr
Arzneimittel im Wert von vier Milliarden Mark auf den Müll geworfen.
50 Prozent der Röntgenuntersuchungen seien überflüssig. Wössner
forderte die Gesundheitspolitiker und Verbandsvertreter auf, nicht weiter
an den Symptomen herum zu kurieren, sondern das System grundlegend zu
reformieren und für größere Transparenz zu sorgen. Dabei könnten
die herausragenden Modelle in der Schweiz und den Niederlanden wertvolle
Orientierung geben.
Diese und ähnliche Einschätzungen waren
im Jahre 2000 nicht neu und sind bis heute aktuell. Sie fordern auf, die
Systemeffizienz zu verbessern. Im Gegensatz zu dieser Orientierung
dominiert in der deutschen Gesundheitspolitik immer wieder die Frage, wie
den steigenden Gesundheits- und Arzneimittelkosten durch immer höhere
und neue Zahlungen der Versicherten Rechnung getragen werden kann.
Wesentliche Schwachstellen des
Systems der Gesundheitsversorgung:
1. Es gibt ein gravierendes Führungsdefizit
auf der Auftraggeberseite (Der Versicherten).
2. Es gibt ein
gravierendes Defizit der Verantwortungswahrnehmung durch die Ärzteschaft.
3. Die Krankenkassen können den von ihnen hinsichtlich der
Systemfunktion erwarteten Aufgaben nicht gerecht werden.
4. Es gibt
Kostenerstattungsverfahren, die eine Bevorzugung und Leistungsausweitung
von gut honorierten Verfahren zulassen. Solche Abrechnungsverfahren
behindern die Orientierung auf effektive und kostengünstige
Behandlungsverfahren.
5. Das SGB gibt die Bedingungen vor, die zu den
Defiziten 1.bis 4 führen und ist diesbezüglich zu reformieren.
6. Die bisherige Ausrichtung am Umfassenden Qualitätsmanagement
ist sowohl system- als auch einrichtungsbezogen unbefriedigend.
7.
Die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelkosten sind weiterhin außer
Kontrolle. Solange die Ärzteschaft sich nicht aus der Umarmung der
Pharmaindustrie befreit, solange sie selbst nicht für effizienten
Einkauf sorgt und die effiziente Verwendung organisiert, kann sie keinen höheren
Anteil an den Gesundheitskosten .erwarten. Auch vor diesem Hintergrund
werden die Versicherten als Auftraggeber wenig Verständnis für Ärztestreiks
aufbringen.
Die Defizite in abstrakter Verallgemeinerung: Selbstoptimierung ist behindert: Eine ganze Reihe von Bedingungen, die Selbstoptimierung fördern, sind unzureichend ausgeprägt, "das System ist verkrustet". Führungsdefizit: Unbefriedigender Einfluß der Auftraggeber / Versicherten auf Zielstellung, Anforderungen und Gestaltung des Systems. Treibende Kräfte orientieren nicht konsequent auf die Ziele!
Wesentliche
Ansatzpunkte für durchgreifende Reformen der Gesundheitsversorgung
1. Dachorganisation der Versicherten (denkbar wäre: Deutscher Krankenversicherten-Dachverband (DKD)): Das Recht und die Pflicht zur gesundheitspolitischen Vertretung der Versicherten wird an eine starke Versichertendachorganisation übertragen. Die bisherigen Krankenversicherungen beteiligen sich, die Dachorganisation beratend, an der Versichertenvertretung. Die Versichertendachorganisation setzt Ziele und stellt Anforderungen an das System der Gesundheitsversorgung. Sie prüft die Aktualität der geltenden Gesetze und fordert gegebenenfalls Gesetzesänderungen. Sie ist Vertrags- und Verhandlungspartner für die Dachorganisation der Ärzteverbände. Die Dachorganisation legt die Höhe des Gesamtbudgets fest und verhandelt mit der Ärzteschaft über Art und Höhe von Teilbudgets. Hinsichtlich der Leistungen, die die Versicherten für das Budget fordern, orientieren sie sich an effektiven Modellen der Gesundheitsversorgung auf der Erde. Die Versichertenorgnisation kann zur Durchsetzung ihrer Forderungen im Falle von Leistungsverweigerungen den entsprechenden Leistungsbereich anderen Leistungserbringern, auch aus anderen Ländern der EU, anbieten. Die Versichertendachorganisation fordert, dass sich das System der Gesundheitsversorgung unter dem Druck der begrenzten Mittel, der Eigenständigkeit der beteiligten Unternehmenseinheiten und unter der Gestaltungskraft der Ärzteschaft selbst organisiert und selbst optimiert. Der Dachverband der Versicherten wird aus den Krankenversicherungsbeiträgen der Versicherten finanziert
2. Versicherteninstitut:
Hinter der Dachorganisation der Versicherten sollte ein
Versicherteninstitut stehen, das vorrangig Überwachungsfunktionen für
das System der Gesundheitsversorgung übernimmt und sich methodisch in
hohem Maße am Umfassenden Qualitätsmanagement auf Systemebene
orientiert. Dieses Institut wird aus dem Gesundheitsetat bzw. aus Beiträgen
der Versicherten finanziert und fördert auch eigenständig
Verbesserungsprojekte.
Merkmale und Leistungen des
Versicherten-Instituts (VI): Das VI hat für die
Auftraggeberinteressen der Versicherten die Fachkompetenz zu erarbeiten
und stets aktualisiert verfügbar zu halten. Es hat ähnlich
strategisch zu denken wie eine Konzernleitung, die ihren Konzern zur
erfolgreichen Selbstentwicklung befähigen will. Der Auftraggeber muß
wie die Konzernleitung Zuverlässigkeit für die Auftragserfüllung
fordern und er muß die Organisation des Systems, die Organisation
und Qualität der Funktionsabläufe überwachen und prüfen,
ob die Ergebnisse zuverlässig den Auftragsanforderungen entsprechen.
Das Umfassende Qualitätsmanagement ist Arbeitsgrundlage gleichermaßen
für das Führungsorgan der Ärzteschaft, für jeden
Dienstleister und für die Dachorganisation der Versicherten. - Das VI
arbeitet analysierend und bewertend am System der Gesundheitsversorgung,
es erarbeitet Vorschläge zur Gestaltung und zur Administration aus.
Es überwacht, ob die aktuelle Sozialgesetzgebung noch den Interessen
der Versicherten entspricht und stellt fest, welche Gesetzesveränderungen
eingebracht und durchgesetzt werden sollten. Ein wirksames Mittel der
Systembeobachtung - und Überwachung ist die Erfassung der
Schnittstellengestaltung zwischen den Einrichtungen, deren Überprüfung
und Bewertung. - Das VI versteht sich als QM-begleitende Institution, die
insbesondere Verbesserungspotenzen im System erfasst und deren Ausschöpfung
fordert und fördert. - Das VI überwacht mit Hilfe von Audits
mindestens stichprobenartig und bei gegebenen Anlässen Einrichtungen
des Gesundheits-, Pflege- und sozialen Netzes, ob diese hinreichend nach
den Richtlinien des UQM arbeiten. Mängel können zum Verlust der
Arbeitsberechtigung in der Gesundheitsversorgung führen. - Das VI
arbeitet systematisch mit Vertrauenspersonen in den Einrichtungen und mit
Patienten - und Versichertenvertretern zusammen. Das VI initiiert und fördert
Modelle für neue Varianten der Dienstleistung, die deutlich höhere
Effizienz versprechen. Das VI bewertet und vergleicht Systeme / Regionen
der Gesundheitsversorgung hinsichtlich Gesundheitszustand,
Leistungsgestaltung und Kostenentwicklung. Das VI wird aus dem
Gesundheitsetat bzw. aus den Beiträgen der Versicherten finanziert
und fördert auch eigenständig Verbesserungsprojekte.
3. Zur Finanzierung der Dachorganisation der Versicherten und des Versicherteninstituts Indem der Versicherte seinen erheblichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, darf er annehmen, dass im Rahmen dieses Beitrags seine diesbezüglichen Interessen hinreichend verfolgt werden. Das ausgewiesene Defizit der Interessenvertretung der Versicherten muß als Schlüssel- und Führungsproblem des Systems der Gesundheitsversorgung angesehen werden. Die Institutionen der Krankenversicherungen haben bisher mit Selbstverständlichkeit die Führungs- und Vertretungstätigkeit für die Versicherten aus den Beiträgen finanziert. Mit der Übernahme der Führungsaufgaben durch den Versichertenverband und das Versicherteninstitut gehen auch die diesbezüglichen Gelder an diese Einrichtungen.
4. Krankenkassen gibt es weiterhin als Abrechnungsinstanzen für die Versicherten. Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrem Aufgabenbereich an neuen Strukturen von Versorgungsnetzen zu orientieren. Der Wettbewerb sollte zwischen Versorgungsnetzen stattfinden. Die Kassen können wertvolle Koordinierungsarbeit für die jeweiligen Netze leisten.
5. Ärzteschaft und ihr
Dachverband: Der ärztliche Dachverband hat die Sicherstellung der
Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und gegenüber dem
Dachverband der Versicherten auszuweisen. Die Ärzteschaft trägt
die Verantwortung für die optimale Gestaltung des Versorgungssystems
bei vorgegebenem Kostenrahmen. Sie hat dazu ein geeignetes
strategisches und für die Versicherten transparentes
Systemmanangement zu betreiben. Die Versicherten erwarten hohe Effizienz
hinsichtlich Qualität und Kosten. Die Versicherten geben weitere
flankierende Systembedingungen vor, die die Fähigkeit zur
Selbstoptimierung fördern und Fehlleistungen des Systems verhindern.
Die Ärzteschaft schlägt die Höhe für das anteilige
Budget der Arzneimittel und anderen Medizinprodukte vor und sorgt für
geeigneten Einkauf, Effizienz der Verwendung und Kostendisziplin. Die Ärzteschaft
hat das Vergütungsprinzip für Gesundheitsdienstleistungen so
einzurich-ten, dass das Ziel: "beste Versorgung bei geringst möglichen
Kosten" unterstützt wird. Die Arbeits- Rechtssicherheit der
Dienstleister ist durch Leitlinien und Standards auf hohem Niveau zu
sichern. Die Effizienzreserven in der Gesundheitsversorgung sind noch so
hoch, dass jede Absicht von Ärztestreik derzeit unangemessen ist.
Effizienzdefizite hinsichtlich Kosten und Behandlung sind von der Ärzteschaft
selbst offenzulegen und Problemlösungen selbst zu veranlassen.
Zum
angeblichen Ärztemangel: Die Zahl der tätigen Ärzte in
Deutschland ist 2006 so hoch wie nie zuvor. Wenn in Teilen Deutschlands
und in bestimmten Fachbereichen ein Ärztemangel beklagt wird, dann
weist dies auf mangelnde Ausbildungs- und Einsatzsteuerung durch die Ärzteschaft
hin.
6.Das BMfG begleitet die "unternehmenspolitischen Abstimmungen" zwischen den Versicherten und der Ärzteschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen und konzentriert sich auf wirklich strategische Fragen. Mit aktuellen Führungsaufgaben des Gesundheitssystems sollte das Ministerium nicht mehr belastet werden.
7.
Bedingungen, die Fähigkeiten zur Selbstoptimierung fördern und
Fehlfunktionen vermeiden helfen: Die Versichertendachorganisation
fordert von der Dachorganisation der Ärzteverbände, das System
mit folgenden Eigenschaften und unter folgenden Rahmenbedingungen zu
organisieren:
7.1.1. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement ist von
der Ärzteschaft anzuwenden und nachvollziehbar auszuweisen, um das
System der Gesamtversorgung als Netzwerk zu gestalten und
weiterzuentwickeln. 7.1.2. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement ist
von den Leistungserbringern anzuwenden und nachvollziehbar auszuweisen.
Die Leistungserbringer haben die Arbeitsteilung im System durch ein
nachvollziehbares Schnittstellenmanagement auszuweisen. Die
Leistungserbringer müssen mit Auditierungen durch die Auftraggeber
bzw. deren Versicherteninstitut rechnen, können ggf. ihr Zertifikat
und Ihre Zulassung verlieren.
7.2. Bedingungen des Wettbewerbs und
der Leistungsvergleiche sind auf allen Ebenen zu schaffen. Zur Förderung
neuer Varianten der Dienstleistung bedarf es Gesetzesveränderungen.
Innerhalb der EU sollte es künftig Versicherten möglich sein,
zwischen verschiedenen Systemen der Gesundheitsversorgung wählen zu können.
Besser als verschiedene Krankenversicherungen in einem Versorgungssystem
sind verschiedene Netzwerk-Systeme der Gesamtversorgung. Diese könnten
mit objektiven Qualitätsmerkmalen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung
und der Lebenserwartung in Relation zu den Kosten ihre Leistungsfähigkeit
ausweisen. Die Versorgungssysteme und Leistungserbringer werden durch
regelmäßige Systembewertungen in der Öffentlichkeit
stehen. 7.3. Das System der Gesundheitsversorgung kommt mit begrenzten
Kosten (gedeckeltem Budget) aus. Leistungserbringer haben selbstverständlich
über die gesamte Mittelverwendung nachvollziehbar Buch zu führen,
Patienten haben über erbrachte Leistungen Rechnungsbelege zu
erhalten. Ein System von Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung
der Finanzdisziplin ist einzurichten mit Rückstellungen, Sanktionen
u.a..
8. Das veränderte Prinzip der Krankenversicherung: - Zugelassene Formen der Krankenversicherung müssen mit dem Einkommensgewicht ihrer Mitglieder am Solidaritätsprinzip teilnehmen. Denkbar sind deutschlandweit standardisierte einkommensabhängige Beitragsabbuchungen (Bürgerversicherung??) an das jeweilige System und dieses gibt entsprechend seiner Effizienz (Wettbewerbskraft) jährliche Rückzahlungen an seine Mitglieder.- Für die Versicherten sind Qualität und Effizienz der Versorgungsleistungen der unterschiedlichen Netzwerke der Gesamtversorgung Kriterien für eine Auswahl des Anbieters. - Alle notwendigen Versorgungsleistungen sind mit den Einnahmen aus der Standardversicherung abzudecken (Standardleistungskatalog). Das Prinzip der Netzwerke der Gesamtversorgung verbietet von selbst die Zersplitterung des Versicherungswesens in mehrere hundert Einzelversicherer.
Themenübersicht
- Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform
- aber wie? - Rechtsunsicherheit -
Staatsfinanzen - Kontakt
- zum Anfang
"Deutschland ist ein
Rechtsstaat" !? Insbesondere Persönlichkeiten der Politik
wiederholen dies immer wieder. Eine "Pisastudie" zur Bewertung
des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden Ergebnis kommen.
Rechtssicherheit ist ein noch zu entdeckender erheblicher sozialer und
wirtschaftlicher Faktor.
Zur Veranschaulichung des Problems:
Wird im Falle eines Brandherdes die Feuerwehr gerufen, dann wird diese
alles tun, um den Brand in kürzester Zeit zu löschen. Sollte ein
Feuerwehrmann dagegen den Brand erst richtig anfachen, dann wird er zu
Recht seinen Job verlieren.
Wird im Falle von Rechtsfragen die zuständige
Instanz der Rechtspflege, ein Rechtsanwalt, in Anspruch genommen, dann
muss damit gerechnet werden, dass statt Konfliktabbau konsequente
Konfliktpflege betrieben wird bis zur Zerrüttung der anfänglich
nur angekratzten geschäftlichen oder privaten Beziehungen. Das
Problemchen wird nun als Großbrand zum Gericht geschleppt und dem
Richter zugemutet, aus Flammen und Asche eine "gütliche Einigung"
herbeizuführen oder "Recht" zu lesen. Dieses widersinnige
System ist so stark etabliert, dass es nicht einmal öffentlich
hinterfragt und kritisiert wird. Im Gegenteil: Das deutsche Rechtssystem
gilt als vorbildlich, da es Demokratie und Freiheit verkörpere.
In
den folgenden beiden Überlegungen soll daher klar unterschieden
werden, was am deutschen System der Rechtspflege wertvoll und was dringend
reformbedürftig ist.
Ein wertvoller demokratischer Grundsatz:
Maßstab des Rechts ist, was im Gesetzen, Verordnungen und Verträgen
niedergelegt ist. Für die Durchsetzung des Rechts sollen Instanzen
sorgen, die unabhängig sind vom Machtapparat eines Staates. Willkür
durch mächtige Personen oder Parteien in der Festlegung oder
Auslegung dessen, was Recht ist, soll damit ausgeschlossen werden.
Angesichts der auf dieser Welt noch zu häufig anzutreffenden offenen
oder verdeckten absolutistischen Herrschaftsformen kann der Wert von
machtunabhängigen Rechtsinstitutionen nicht hoch genug eingestuft
werden!
Schlechte Struktur und Funktion der Rechtspflege:
Hinsichtlich der machtunabhängigen Rechtspflege haben sich Strukturen
und Funktionen etabliert, die zwar dem demokratischen Anliegen der Form
nach genügen, die aber dem Anliegen der Rechtspflege system- und
funktionsbedingt schaden. Statt durch Rechtspflege wie Öl im Getriebe
wirtschaftliche und private Beziehungen zu fördern, werden solche
Beziehungen wie mit Sand im Getriebe behindert, sind Rechtssystem und
Demokratie für Missbrauch gefährdet. Im biologisch-medizinischen
Sprachgebrauch würden solche Systeme als verhaltensgestört bis
neurotisch bezeichnet. Das mit Systemschwächen beladene deutsche
Rechtswesen begünstigt seinen Missbrauch. Für Kenner des
deutschen Rechtswesens kann es lohnend sein, mit Anwalts Hilfe mit
Vertrags- und Rechtsverletzungen Geld zu verdienen.
Das Verhalten im
Rechtswesen ist ausgeprägtes Rollenverhalten. Die Regeln ergeben sich
aus den Gesetzen und Verordnungen zur Rechtspflege mit ihren Freiräumen.
Das folgende Rollenspiel führt beispielhaft widersinnige
Normalität in der Rechtpflege vor Augen: Mitwirkende: Mieter,
Vermieter, deren Rechtsanwälte (RA), der Richter und ein
Gesetzeskundiger.
Der Spielablauf: Vorgegeben wird ein
Problem z.B. im Mietverhältnis der Versuch eines Mieters, ein
Mietverhältnis zu minimalen Kosten zu beenden (Aussetzung der
Mietzahlung, gesetzeswidrige Kündigung, vorgetäuschte Wohnungsübergabe).
Der Vermieter fordert vertrags- und gesetzeskonformes Verhalten. Der
Mieter "übergibt" die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt und
wirkt fortan nur über den Rechtsanwalt. Der RA vertritt konsequent
die Interessen des Mieters mit Orientierung auf eine gerichtliche "Klärung".
Ab sofort ergibt sich eine Situation der gezielten
Nichtverantwortlichkeit: Der Mieter ist "hinter" dem RA
verschwunden. Der RA verweigert sich einer Problembehandlung und -Lösung
mit dem Hinweis, dass er lediglich seinen Mandanten in Rechtsfragen zu
beraten hat. Er stellt gerichtsrelevante Postulate und Ansprüche auf
und verweist auf die Entscheidung des Gerichts. In zeitkritischen Geschäftsprozessen
ist der Vertragspartner verschwunden. Mit dem Verweis auf die
Interessenvertretung seines Mandanten bleiben selbst prüfbare Lügen
im Anspruchskatalog der Anwaltschreiben erhalten und werden zum Gericht
getragen. Die Prozedur ist auf Eskalation ausgerichtet.
Das
Konzept des Mieters: Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung.
Eventuelle Rechtsanwalts - und Gerichtskosten sind so bereits bezahlt.
Durch Mietzahlungsaussetzung und vorgetäuschte Wohnungsübergabe
wird versucht Geld zu sparen. Günstigster Fall: Wenn die "Gegenpartei"
sich aufgrund der Prozessdrohung auf keinen Streit einlassen will, ist das
Ziel, mit minimalen Kosten das Mietverhältnis zu beenden, erreicht.
Wahrscheinlicher Fall: Der Vermieter fordert geltende Rechte ein, es kommt
zur streitigen Auseinandersetzung bis zum Gericht. Der Richter wird
erfahrungsgemäß von den Parteien einen Vergleich fordern. Die
Nachzahlungen bleiben weit unter den vertragsgemäß zu
erwartenden Kosten. Unwahrscheinlicher ungünstiger Fall: Die vollen
normalen Kosten am Mietvertragende müssen getragen werden. Bilanz:
Der Versuch eines saloppen Ausstieges lohnt sich, ein wirklicher Schaden
ist nicht zu erwarten.
Das Konzept, die Sicht des Rechtsanwalts:
Er hat die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dafür wird er
honoriert, insbesondere für Prozessvertretung. Er habe
herauszuarbeiten, wo Recht für seinen Mandanten zu finden ist. Er
kann seinem Mandanten sagen, unter welchen Bedingungen das Recht für
ihn sprechen würde. Der Mandant muss sagen, ob solche Bedingungen
zutreffen. Diesbezüglich werden anwaltliche Schreiben, Klageschriften
u.s.w. verfasst. Wenn der Mandant falsche Aussagen macht oder falsche
Zeugen angibt, dann liegt das nicht in der Verantwortung des RA. Der RA könne
seinen Mandanten nur umfassend zu Situationen beraten, von denen dieser
ihm Kenntnis gibt. Äußerungen, Argumente und Schreiben der "Gegenseite"
interessieren nur dann, wenn sie die konkreten Ansprüche seines
Mandanten in Frage stellen. Es entsteht die Frage, ob ggf. Korrekturen in
den Ansprüchen sinnvoll sind. Verhandelt wird nicht mit der
Gegenseite, zu den Forderungen und Hinweisen der Gegenseite wird keine
Stellung genommen, "verhandelt" oder besser "entschieden"
wird vor Gericht. Rechts- u. Vertragsverletzungen des eigenen Mandanten
kennt der RA in der Regel nicht bzw. Lässt sie unbeachtet.
Das
Problem des Richters: Über Rechtsanwälte werden Schriftsätze
zum Gericht transportiert, die den Richter mit einer Vielzahl irgendwie
begründeter ggf. mit Lügen und falschen Zeugen durchsetzter
Rechtsansprüche überschütten. Im Wust der Darstellungen und
Gegendarstellungen verliert der Richter die Orientierung, findet
vielleicht unabhängig von der Rechtsfrage Verfahrensfehler und
fordert eine gütliche Einigung. Der Richter wird unter diesen
Bedingungen darauf achten, die Gerichts-"verhandlung" in
straffer Regie zu halten. Auch sieht er sich nicht als Ermittler.
Fazit:
Unter dieser Interessenlage und Verfahrensweise wird ausgehend von einer
ursprünglichen Meinungsverschiedenheit oder gezielten Provokation mit
Anwalts Hilfe kräftig und in der Regel über Monate
Konfliktpflege betrieben. Anfangs noch normale Beziehungen zwischen den
Parteien sind danach zerrüttet. Am Ende kommt es zu einer "Gerichtsverhandlung",
in der der Richter gehalten ist, in wenigen Minuten eine "gütliche
Einigung" zwischen den Parteien zu erreichen. Diese Art Vergleiche
besiegeln in aller Regel die hochgezüchtete Feindschaft zwischen den
Prozessgegnern. Solche Vergleiche widersprechen den Zielen der
Rechtspflege, sind jedoch für Richter und Rechtsanwälte Geschäftsgrundlage.
Die Frage der Einhaltung des Rechts verliert sich angesichts der
Prozeduren des Prozessierens. Im vorliegenden Falle hat der Mieter sein
wirtschaftliches Ziel erreicht. Es sollte versucht werden, dieses Spiel
als Rollenspiel wirklich zu spielen. Tatsächlich ist dieses aus Sicht
der Rechtspflege zielwidrige und damit abwegige Spiel gängige Praxis.
Es ist naheliegend, dass die Entgleisung der Rechtspflegepraxis eine
vergiftende Wirkung auf die sozialen und geschäftlichen Beziehungen
zwischen den Bürgern hat. Viele Bürger zeigen heute ein auffällig
aggressives Anspruchsverhalten, wobei die Entscheidungsvorlage: "Das übergebe
ich meinem Rechtsanwalt" schnell bei der Hand ist. Unter den gegenwärtigen
Bedingungen verspricht schon diese Wortwahl ihre Wirkung als Drohkulisse.
Die allgegenwärtige Bedrohung durch mögliche Streitfälle
mit Prozessfolge wird zudem werbewirksam von Rechtsschutzversicherern
genutzt. So ist ein global agierender Rechtsschutzversicherer stolz auf
seine Werbekampagne mit Tiermotiven vom Sommer 2005. Herausragend sind
Tiere großer Arten mit ausgeprägten Aggressivität
signalisierenden Drohgebärden. Das spiegelt die Situation wider und
belebt das Geschäft mit der Angst. Massenhaft rechtsschutzversicherte
Bürger übergeben immer mehr Probleme an Rechtsanwälte. Die
Fehlentwicklung der Rechtspflegepraxis wird durch das
Rechtsschutzversicherungsgewerbe im Sinne eines Teufelskreises gefördert.
Steigende Anwalt- und Prozesskosten und steigende Kosten für die
Rechtsschutzversicherung machen "Rechtsvertretung" zu einem
Privileg von finanzkräftigen Personen.
Der Teufel lacht: Was wollt Ihr ?
Seht die Konjunktur und die herrlichen Geldflüsse!.
| Beispiel: Wie
Defizite der Rechtspflege zur kriminellen "Wertschöpfung"
genutzt werden. Sieben Haftbefehle liegen gegen einen Firmeninhaber vor. Dieser hat sich in seine entfernte EU-Heimatregion zurückgezogen. Damit sind die Haftbefehle für die deutsche Justiz nicht vollstreckbar, der Betrüger bleibt unbehelligt. Der Firmeninhaber ist auch nur als Strohmann vom eigentlichen Geschäftsführer eingesetzt. Dieser, seit Jahren mit Offenbarungseid hoch verschuldet und angeblich zahlungsunfähig, lässt sich vom fernen "Firmeninhaber" mit einem Gehalt auf Sozialhilfeniveau bezahlen. Vom Gehalt kann folglich nicht gepfändet werden. Die Geldflüsse im Unternehmen sind so organisiert, dass die Kassen stets leer sind und der Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsaktionen regelmäßig erfolglos bleibt. Im Unternehmen fließen aber vor den Augen der Öffentlichkeit erhebliche Bargeldmengen, die auch problemlos zur Verfügung stehen, um mit Rechtsanwalts Hilfe Gläubiger vom Halse zu halten und ein Leben als gut situierter Geschäftsmann und mit Fahrzeugen der Oberklasse führen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer peinlichen Pflichtübung von "Ermittlung" das Verfahren eingestellt. Das Gewerbeamt teilte mit, es werde den Hinweisen nachgehen und die Angelegenheit sehr ernst nehmen. Das Unternehmen existiert weiterhin und erweckt äußerlich den Eindruck, als hätte es sich seit vier Jahren stabil etabliert. Sieben Haftbefehle bedeutet, dass sich mindestens sieben Geschädigte (Firmen) über Gerichtsverfahren und damit Gerichtskosten ihre Zahlungsansprüche bestätigen ließen, um mit dem Urteil zwangsvollstrecken zu können. Wie viele Firmen und Personen wurden und werden weiterhin geschädigt, ggf. ruiniert? Wie viele haben in Resignation zur Leistung der Rechtspflege den "Rechtsweg" besser nicht erst beschritten? Dieses Beispiel lässt erkennen, welche Förderpotenzen für eine nachhaltige Wirtschaft freigesetzt werden könnten von einer Rechtspflege, die diesen Namen auch verdiente. |
Der scheinbare Selbstmord von Jeremiah Duggan
(April07)
Manchmal können tragische "spektakuläre"
Fälle über eine Publikationswelle eine bundespolitische
Dimension bekommen.
Im Todesfall vom 27. März 2003 bei Wiesbaden
legten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nach auffällig nachlässiger
Erfassung der Todesumstände auf Selbstmord fest. Die
Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen trotz stichhaltiger Hinweise
auf andere Ursachen bald ein. Trotz zunehmend harter Fakten für Mord,
die auf privatem Wege zusammengetragen und vorgelegt wurden, waren Polizei
und Staatsanwaltschaft bisher nicht bereit, die Ermittlungen wieder
aufzunehmen.
Die Ignoranz von hessischer Polizei und
Staatsanwaltschaft hat zur Verfassungsbeschwerde der Hinterbliebenen geführt.
Da es sich um britische Staatsbürger handelt, um Juden und da ein
hochgradig judenfeindlicher Tathintergrund zu vermuten ist, wiegen Nachlässigkeiten
der Rechtspflegeinstitutionen besonders schwer. Die Zustände in
Deutschland wurden bereits im britischen Parlament behandelt. Vielleicht
finden sich jetzt engagierte einflussreiche Politiker / Parlamentarier /
Juristen, die nicht nur unglückliche Ausnahmefälle bedauern
sondern Systemschwächen erkennen und an deren Korrektur engagiert
arbeiten.
Siehe www.justiceforjeremiah.com
- Nicholas Becker: Berlin 0049 30 884 72222 post ät becker-conen.de,
- Hans Eberhardt Schultz at Haus der Demokratie und Menschenrechte Berlin:
0049 (0) 421 662747 schultz-reimers ät t-online.de,
Wiesenthal-Zentrum
unterstuetzt eine englische Mutter::
http://www.kommunikationssystem.de/news/Recht/Wiesenthal-Zentrum-unterstuetzt-eine-englische-Mutter-27835.html
Ursachen
bzw. Schwachstellen, die Fehlentwicklungen in der Rechtspflegepraxis begünstigen:
1. Alle Leistungen, die von RA und
anderen Instanzen der Rechtspflege erbracht werden, sollten nachweislich
der Rechtspflege dienen. Der Nachweis ist ggf. zu erbringen. Eine derartig
verbindliche Forderung gibt es bisher nicht.
2. RA sind bisher nicht
in erster Linie dem Recht verpflichtet und erst nachrangig den Interessen
der Mandanten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gibt keine Priorität
vor. Viele Rechtsanwälte sehen sich so als Dienstleister ihrer
Mandanten. Je stärker sich Rechtsanwälte vordergründig in
der Pflicht der Interessen ihrer zahlenden Mandanten sehen, um so weniger
Konflikte werden durch Rechtsverweise abgebaut, um so mehr Streitfälle
landen vor Gericht, um so mehr Rechtsanwälte werden durch
ungerechtfertigte Leistungsausweitung scheinbar benötigt. Seit 1950
hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland alle 15 Jahre
verdoppelt. In Frankfurt am Main kommt bereits auf 97 Einwohner ein
Rechtsanwalt. (Stand 2006). Diese exponentielle Ausweitung schreitet immer
noch ungebremst fort. Die riesige Zahl der in Deutschland tätigen
Rechtsanwälte ist Ausdruck des Gegenteils von Rechtssicherheit. Sie
ist Ausdruck einer gravierenden Fehlentwicklung, eines nationalen
Notstandes. Je konsequenter Rechtsanwälte unabhängige
Rechtspflege betreiben, d.h., dem geltenden Recht zum Durchbruch
verhelfen, um so weniger Verletzungen des Rechts wird es geben, um so
weniger Rechtsanwälte werden benötigt, um so weniger Streitfälle
landen vor Gericht.
3. Rechtsauseinandersetzungen zwischen Parteien
beginnen bisher nicht pflichtig mit einer Schlichtungsprozedur. Dies
sollte zur Pflicht werden. Die Schlichtungsempfehlung sollte ergänzend
zur bisherigen Praxis mit Protokoll über die Rechtslage im gegebenen
Falle aus der Sicht des Schlichters ausgewiesen werden. Im Falle des
Scheiterns haben die streitenden Parteien zu bestätigen, dass
Schlichtung stattgefunden hat und dass sie dennoch die gerichtliche
Auseinandersetzung wollen. Schlichtungsprozeduren unterscheiden sich
grundsätzlich von prozessorientierten Prozeduren.
4. RA sind
bisher nicht ausdrücklich zum konfliktvermeidenden Verhalten
verpflichtet. Eine solche Verpflichtung sollte per Verordnung vorgegeben
werden. Rechtspflege klingt eigentlich wie ein Aspekt des Qualitätsmanagements.
Die Realität zeigt aber, dass Rechtsanwälte in erster Linie in
Konfliktkategorien denken und handeln statt nachhaltige rechtskonforme
Beziehungen zu entwickeln. Sie sind auch bereit, auftragsgemäß
ein ausreichend großes Droh- und Konfliktpotenzial gegenüber
dem angeblichen Gegner aufzubauen oder aufrechtzuerhalten, so dass der
Mandant sogar rechtswidrige Handlungen organisieren oder fortführen
kann. Das führt zu unzumutbaren psychischen und Kostenbelastungen für
die Bürger, zu Leistungsausweitungen anwaltlicher Tätigkeiten,
zur Überlastung von Gerichten und zur Behinderung der nachhaltig
soliden Wirtschaft. Der Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft ist
schwerwiegend.
5. RA haben sich umfassend zu informieren und den
Mandanten umfassend über geltendes Recht zu beraten. Das gilt schon
jetzt, ist aber nicht geübte Praxis. RA beziehen dies bisher auf die
Information, die sie vom Mandanten erhalten, legen sich insofern
Scheuklappen gegenüber der Realität an, lassen zu, dass sie
durch ihr Verhalten vertrags- und rechtswidriges Verhalten ihrer Mandanten
schützen, verkörpern eine konfliktfördernde und
provozierende Haltung.
6. Bisher können RA u.E. ungestraft Lügen
und falsche Zeugen in den Schriftsätzen zum Gericht transportieren.
RA, die nachweislich oder ungeprüft Lügen oder falsche Zeugen
zum Gericht transportieren, sollten ihre Zulassung verlieren. Für den
rechtsuchenden Bürger ist nicht vorstellbar, in welchem Ausmaß
in Anwaltschreiben, Prozessvorlagen und in Verhandlungen vor Gericht
gelogen wird und falsche Zeugen präsentiert werden. Im zweiten
Schritt ist für den rechtsuchenden Bürger unfasslich, dass
Richter diesen Betrug, trotz offenliegender Unterlagen in den
Prozessakten, nicht als solchen zurückweisen oder mit Konsequenzen
belegen.
7. Leitlinien für die anwaltliche Tätigkeit sind
bisher nicht oder unzureichend vorhanden, jedoch dringend erforderlich.
8. Es fehlen ausreichend unabhängige Kontrollorgane für
Rechtsanwälte und andere Rechtspflegeinstanzen, auch fehlen
ausreichend konkrete Anforderungen an die Instanzen, auf die sich
Bewertungen stützen könnten.
9. Es fehlen grundlegende
Bedingungen, die das System der Rechtspflege zur Selbstoptimierung befähigen
könnten. Seit Jahrzehnten orientieren sich Angestellte des
Rechtswesens an Vorschriften, die in vielen Fällen unübersehbar
Schaden statt Rechtspflege bewirken. Den Mitarbeitern, meist mit
Hochschulausbildung, ist das bekannt. Vorschrift ist aber Vorschrift und
ein Verbesserungsmanagement, das im Rahmen der ganz normalen Tätigkeit
zu verbesserten Vorschriften führen könnte, scheint es nicht zu
geben.
10. Das Beratungsmonopol der Rechtsanwälte behindert das
Rechtswissen der Bevölkerung.
11. Rechtanerkennung und Strafe
haben auf dem Fuße zu folgen, wenn sie wirken sollen. Für die
Organe der deutschen Rechtspflege scheint dieser elementare pädagogische
Grundsatz kaum Bedeutung zu haben. Neben dem immensen Schaden, den Geschädigte
als schicksalhaft hinnehmen müssen, entwickelt sich eine organisierte
Kriminalität, die unter dem Schutz der Latenzzeiten des Rechtwesens
ihre Gewinne produziert.
12. Vergleiche vor Gericht sind oft genug
die Demütigung dessen, der über das Gericht seinen berechtigten
Rechtsanspruch durchsetzen wollte. Der Richter ist gehalten, Vergleiche
grundsätzlich zu versuchen. Der Vergleich erspart ihm viel Arbeit der
Urteilsfindung und Urteilsbegründung. Die Rechtsanwälte
profitieren mit einem höheren Honorar. So wird häufig genug der
Rechtsuchende in Streitfällen, in denen es eindeutig nach Aktenlage
eine geschädigte und eine schadenverursachende Partei gibt, in der
Verhandlung mit geeignetem Druck zu einem Vergleich gebracht. Kleine
Formfehler, "Verfahrenskomplexität" und Drohungen der
Gegenseite mit Berufung, Gegenklagen und anderen Formen der
Prozessausweitung - das Spektrum der für undenkbar gehaltenen
Widrigkeiten kann groß sein. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen tritt
das Ziel des Geschädigten, die Rechtssuche, in den Hintergrund. Es
baut sich ein bisher nicht denkbares Schadenszenario auf, das es zu
begrenzen gilt. Der Vergleich begrenzt den angedrohten Schaden. Zum
bisherigen Schaden, zu Aufwand und psychischer Belastung der Prozessführung
kommen nun noch die vergleichsbedingten anteiligen Kosten für Gericht
und Rechtsanwalt.
13. Überforderte Richter: Erfüllen
Richter die Erwartungen, die die Rechtsuchenden mit einer
Gerichtsentscheidung verbinden? Die Antwort fällt negativ aus. Die
Fragen: Hat der Richter die Prozessunterlagen wirklich durchgearbeitet?
Hat der Richter das Problem in diesem Rechtsstreit erfasst, das
Wesentliche vom Unwesentlichen trennen können, Lügen und
Drohungen als solche erkennen und werten können? Sind die
richterlichen Entscheidungen Ausdruck der Rechtspflege oder eher
Alibientscheidungen zur eleganten Erledigung eines Vorgangs?
In
welcher Richtung sind Veränderungen erforderlich?
1. Veränderung der Tätigkeitsrichtlinien für
Rechtsanwälte:
Aufhebung des kostenpflichtigen
Rechtsberatungsmonopols der Rechtsanwälte, Verstärkung des
Rechts der Bürger auf kostenlose Rechtsinformation / Beratung, Änderung
des Rechtsanwaltsgesetzes so, dass Rechtsanwälte zur ausschließlichen
Rechtspflege verpflichtet werden. Einrichtung von Beschwerdestellen über
missbräuchliche anwaltliche Tätigkeiten, Einbringen von
Verfahrensregeln zum Opferschutz in die Rechtspflege und Prozessordnung,
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte,
Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen für Bürger, die sich
mit unangemessenen Anwaltsschreiben konfrontiert sehen. Solange die gegenwärtigen
Fehlentwicklungen im Rechtswesen nicht korrigiert sind, werden die
angeblich zur Eindämmung der Gerichtstätigkeiten vorgesehenen
drastischen Gebührenerhöhungen kontraproduktiv wirken, denn sie
machen anwaltliche Tätigkeiten mit allen Missbräuchen attraktiv,
erhöhen das Drohpotenzial unberechtigter Anwaltsschreiben, fördern
die Kriminalität, satt ihr mit Rechtsschutz zu begegnen und machen
den Rechtsschutz der Bürger über Rechtsschutzversicherungen zu
teuer. Wo ist die demokratische Institution, die die Fehlentwicklungen des
Rechtswesens offen legt, auf Veränderungen drängt und diese
durchsetzt?
Maßstäbe für anwaltliche Tätigkeiten: Gesetze und Verordnungen bieten leider wenig Halt, wenn es darum geht, Berechenbarkeit oder Regeln des Vorgehens im Zusammenhang mit Anwaltskontakten bzw. Anwaltsschreiben herzustellen oder zu verlangen. So war die Entdeckung des Vortrags eines Verfassungsrichters zu diesem Thema hilfreich. Einige Passagen seien nachfolgend widergegeben. Dieser Vortrag zeigt auch, dass es dringend notwendig ist, einen entsprechenden Verhaltenskodex als für Rechtsanwälte verbindlich vorzugeben.
Die Anwaltschaft aus der Sicht
des Bundesverfassungsgerichts (Festvortrag)
Rudolf Mellinghoff
Richter des Bundesverfassungsgerichts
http://www.meidert-kollegen.de/pdf/Festvortrag.pdf
Die folgenden
Zitate sind Auszüge aus diesem Vortrag
Organ der Rechtspflege
Der
Rechtsanwalt ist nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges
Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht nur Vertreter privater
Interessen ist, sondern darüber hinaus auch an der Seite des Gerichts
und der Staatsanwaltschaft an der Rechtspflege mitwirkt. Er hat also eine
Doppelfunktion inne, in der er die rechtlichen Interessen seiner Partei zu
wahren, aber sich dabei stets seiner Verantwortung gegenüber dem
Recht bewusst sein muss.
Interessenvertreter seines
Mandanten
Auch wenn das Gesetz den Anwalt als Organ der Rechtspflege
sieht, ist er doch in erster Linie Interessenvertreter seines Mandanten.
Das nimmt die Bundesrechtsanwaltsordnung auf, indem sie den Rechtsanwalt
als berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen
Rechtsangelegenheiten bezeichnet. Er ist zu qualitativ hochwertiger
Beratung in allen rechtlichen Dingen verpflichtet und hat dabei die
Interessen seiner Mandanten konsequent zu vertreten. Er kann
verpflichtet sein, mit allen Mitteln für die Durchsetzung seiner
Auffassung vom richtigen Ergebnis zu kämpfen. Dies kann in
Strafverfahren bis zur Konfliktverteidigung des Täters durch seinen
Verteidiger führen. In der Öffentlichkeit ist das Bild des
Anwalts durch den Prozessvertreter vor Gericht geprägt. Viel
entscheidender ist aber die Aufgabe des Anwalts, seine Mandanten in
schwierigen Rechtsfragen zu beraten und möglichst den Streit vor
Gericht durch vorausschauende und konfliktvermeidende Beratung zu
verhindern. In einem Staat, in dem alle Lebenssachverhalte
verrechtlicht sind, kann diese Funktion des Anwalts nicht hoch genug
eingeschätzt werden.
..
In
seiner Funktion als Berater seines Mandanten muss der Anwalt jedoch stets
unabhängig sein. Dies ergibt sich schon aus seiner Stellung als Organ
der Rechtspflege. Es dient aber auch dem einzelnen Mandanten, der sich auf
einen unabhängigen Rat verlassen können muss. Dafür ist
auch ein gewisses Maß an sachlicher und persönlicher Distanz
erforderlich. Lässt es der Anwalt daran fehlen, ist er nicht mehr in
der Lage, Mandate mit der erforderlichen Sachlichkeit und Unbefangenheit
zu übernehmen.
Ende der Auszüge aus dem Vortrag
Forderungen
in Stichpunkten:
Die beiden oben behandelten wesentlichen
Merkmale anwaltlicher Tätigkeit,
1. der RA ist ein unabhängiges
Organ der Rechtspflege,
2. der RA vertritt die Interessen seines
Mandanten,
können insbesondere dann kollidieren, wenn ein
Mandant ein Paket von Vertrags- / Rechtsverletzungen mit sich trägt
und weiterhin begeht. In diesem Falle arbeitet der Rechtanwalt in einer
Konfliktsituation.
Bei der Bewältigung dieser Situation helfen
dem Anwalt die Forderungen:
- Sorgfältig ermitteln und beraten
- Umfassend ermitteln und beraten
- Distanz wahren
- Unabhängigkeit
wahren
- Konfliktpotenzial möglichst verringern
- Mit der
anderen Seite zu Beginn der Kontakte Verhandlungen zur Sachstandsklärung
und Konfliktvermeidung führen, die andere Seite nicht gleich als
Prozessgegner behandeln.
- Prozesse und deren Eskalation vermeiden
- Des Anwalts Vorgehen soll Ausdruck seiner Auffassung vom richtigen Weg
und Ergebnis sein
- Das Verweigern der Beratung erwägen
Jeder Anwalt sollte sich in
diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen stellen:
1. Durch welche
Maßnahmen hat sich der RA sorgfältig und umfassend vom
Sachstand, vor allem dem dokumentierten Sachstand in der zu bearbeitenden
Angelegenheit in Kenntnis gesetzt (Dokumente anfordern, Befragungen, auf
Stimmigkeit / Widersprüche prüfen u.a.)
2. Mit welchen Maßnahmen
ist der RA sowohl dem Mandanten gegenüber als auch in Kontakten
/Schreiben zur anderen Seite unter Berücksichtigung des umfassenden
Sachstandes für eine konfliktvermeidende und prozessvermeidende
Verfahrensweise und Lösung eingetreten?
3. Mit welchen überzeugenden
Argumenten könnte der RA sein jeweiliges Vorgehen als Ausdruck seiner
Auffassung vom richtigen Weg und Ergebnis begründen?
4. Wie wird
gewährleistet, falls staatsanwaltliche Ermittlungen im Zusammenhang
mit der behandelten Angelegenheit eine Rolle spielen, dass die
Rechtfindungsprozesse der Staatsanwaltschaft durch seine Tätigkeit
unterstützt werden? Gibt es Vorgehensweisen, die dies bestätigen
bzw. belegen?
5. Durch welche Maßnahmen hat sich der RA der
Wahrung seiner Unabhängigkeit und Distanz versichert, wenn er
Mandanten berät, die auch aktuelle Vertrags- und Rechtsverletzungen
begehen?
6. Welche Forderungen bzw. Erwartungen der Mandanten gibt
es, so dass das erforderliche Vorgehen nicht mehr Ausdruck seiner
Auffassung vom richtigen Weg und Ziel ist? Hier ist Zurückweisung der
Beratung zu erwägen.
Wir sind überzeugt, dass ein in dieser Richtung vorgegebener verbindlicher Verhaltenskodex für Rechtsanwälte das Niveau der Rechtspflege in Deutschland deutlich anheben würde.
:
2.
Veränderungen der Prozessordnung
- Es werden kostenlose
vorgerichtliche Schiedsinstanzen eingeführt, die von streitenden
Parteien grundsätzlich in Anspruch zu nehmen sind. Aufgabe dieser
Instanzen ist die Bewertung des konfliktvermeidenden Verhaltens der
Parteien u. ggf. deren Rechtsanwälte, die Konfliktvermeidung durch
Darlegung der Rechtslage, die Schlichtung von Bagatellstreitigkeiten, die
Entlastung der Gerichte. Die Schiedsverhandlung wird protokolliert, das
Dokument ist Gerichten vorzulegen, die später in Anspruch genommen
werden.
- Harte Bestrafung bei vor Gericht erkannten Lügen.
- Richter sollen Leitlinien für die Urteilsfindung zu beachten
haben: Im gerichtlichen Prozess hat die inhaltliche Klärung der
Rechtsverletzung Vorrang.
In welchem Maße gibt es eine durch
Rechtverletzung geschädigte Partei und eine Partei, die den Schaden
verursacht hat?
- Für die
nachgewiesen geschädigte Partei gelten die Richtlinien des
Opferschutzes. Form- und verfahrensbedingte Komplikationen sind vom Opfer
fernzuhalten, dürfen die Rechtzuerkennung für das Opfer nicht
einschränken. Das Urteil hat auf Ersatz und Schmerzensgeld für
den direkt erlittenen Schaden zu erkennen, sowie auf Schadenersatz für
den Aufwand der geschädigten Partei zur Durchsetzung der
Rechtsposition. Gemeint ist der zusätzlich zu den Rechtsanwaltskoten
erforderliche Aufwand an Arbeit, Zeit und Kosten.
- Das
Zustandekommen von Vergleichen vor Gericht ist sorgfältig zu
protokollieren.
3. Große Justizreform
Seit November 04 wird das Thema "Große Justizreform"
in der Öffentlichkeit diskutiert und hoffentlich führen die Ansätze
zu einer wirklichen Reform. Diese Reformabsicht sei Anlass, die bisherigen
Überlegungen in den Rahmen für eine "Großen
Justizreform" zu stellen.
Generelle Zielstellung:
-
Ein gestaffeltes aber schlankes System der Rechtspflege hat die
Rechtspflichtigkeit im privaten, geschäftlichen und
gesellschaftlichen Leben lebensnah und wirksam durchzusetzen. (Das
bisherige Rechtswesen leistet dies nicht.)
- Ein wirksames
Rechtswesen hat den Rechtsschutz für Bürger, die sich
rechtskonform verhalten, kostenlos oder so kostengünstig zu gewährleisten,
dass eine Rechtsschutzversicherung nicht erforderlich ist. (Die derzeitige
Konjunktur von Rechtsschutzversicherungen und die Unzahl von Rechtsanwälten
sind Ausdruck von Rechtsunsicherheit, nicht von funktionierender
Rechtstaatlichkeit).
Wege der Umsetzung:
- Eine Reform in
Struktur und Funktion bewirkt, dass die gerichtlichen Verfahren der
generellen Zielstellung entspricht
- Von Rechtanwälten sind
nachweispflichtig rechtspflegerische Leistungen abzuverlangen. Die
Anforderungen und Richtlinien für anwaltliche Tätigkeit sind neu
zu formulieren und darin sicherzustellen, dass anwaltliche Tätigkeit
konform zur Hauptzielstellung des Rechtswesens ausgeübt wird. ( Zu
viele Rechtsanwälte betätigen sich routiniert streitpflegerisch,
ziehen daraus ihre Honorare, sorgen für überlastete Gerichte und
für Fehlurteile. Die Schlüsselposition, die die Rechtsanwälte
für den rechtspflegerischen Notstand haben und die Notwendigkeit zu
durchgreifenden Änderungen ihrer Tätigkeit sind bisher nicht
oder nicht hörbar thematisiert.) Hauptaufgabe der Anwälte sind
Konfliktabbau und Prozessvermeidung durch außergerichtliche
Regelungen.
- Den Rechtsanwälten wird die Instanz der
Schiedsstelle pflichtig vorgeschaltet. Aufgabe der Schiedsstelle ist
Konfliktabbau druch Verweis auf Rechtsstandards des Verhaltens.
-
usw.
Achtung: Die aktuell in Arbeit befindliche große Justizreform wurde durch akute Finanznot brennend notwendig. Es besteht die Gefahr, bei Konzentration auf Einsparpotenzial die dringend erforderliche Strukturreform unbeachtet zu lassen. Die Korrekturen der Fehlentwicklungen bringen automatisch Entlastungen für das deutsche Rechtswesen. Bewährungsprobe ist die Neuregelung des Rechtsanwaltsrechts. Hier werden die Weichen für die Belastung der Gerichte gestellt.
4. Umfassendes Qualitätsmanagement
für alle Ebenen der Justizinstitutionen
- Ein System des
umfassenden Qualitätsmanagements ist für das Rechtswesen einzuführen,
das die Selbstoptimierung auf die wesentlichen Ziele der Rechtspflege gewährleistet.
(Das derzeitige Rechtswesen ist das Musterbeispiel eines erstarrten
Verwaltungsapparates, der sich für die Konsequenzen seines Tuns nicht
interessiert, solange er nur auf geltende Dienstvorschriften verweisen
kann.) Die Diskussion um ein Qualitätsmanagement im Bereich des
Rechtswesens ist 2005 nachlesbar in Gang gekommen. Hier finden sich
allerdings ganz ähnliche Hemmnisse, wie sie etwa vor 10 Jahren bei
dem Versuch auftraten, das QM im Gesundheitsversorgungssystem zu
etablieren. Der Artikel von Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am
Oberlandesgericht (Karlsruhe), veröffentlicht in "Betrifft
JUSTIZ" Nr. 84, 2005 Seiten 198 ff. "Qualitätsmanagement"
an den Gerichten - Was ist von den Konzepten der Justizverwaltungen zu
halten? , liest sich wie gekränkte Eigenliebe. Für alle Ebenen
im Rechtswesen ist es lohnend notwendig, sich mit der elementaren
Philosophie des Umfassenden Qualitätsmanagements zu befassen und
dann, wenn es verstanden ist, die eigene - fördernde - Position zu
finden. Auf ablehnende Haltungen mit wie auch immer begründetem Bezug
auf Verfassungswidrigkeit von Qualitätsmanagement, wie im genannten
Artikel, sollte mit Hilfsangeboten zum Grundverständnis von Qualitätsmanagement
reagiert werden.
Themenübersicht- Demokratie gefährdet? -- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? - Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum Anfang
Demokratiedefizit
Staatsfinanzen
Staatsverschuldung:
Deutschland
gilt als wohlhabend. Seine gewaltige Staatsverschuldung,
Hinterlassenschaft von Generationen von Politikern, lähmt nachhaltig
politisches Handeln.
Stellen Sie sich vor:
Die aktuelle
Staatsverschuldung beträgt ca. 1,5 Billionen Euro, das sind nahe
20000 Schulden je Einwohner. Auf jeder 4-köpfigen Familie
lastet die Schuld von nahe 80000 , das ist der Wert eines kleinen
Einfamilienhauses. Eine derartige Schuld, die nie getilgt wird und stetig
wächst, hätte längst zur Pfändung der Familie durch
die Bank geführt, die Familie wäre insolvent, nichts ginge mehr.
Den "Point of no return" beim Staatshaushalt spürt der Bürger
seit Jahren in Form von wachsenden Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten
und in Form der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Regierungen.
Dabei werden bisher nur die Kreditkosten für die Staatsschulden über
Steuerlast aufgebracht, an Tilgung denkt niemand auf der Regierungsbank.
Noch höher als die direkte Verschuldung belasten Verpflichtungen
zu ungedeckten Pensions- und Rentenzahlungen den Bundeshaushalt als
Zahlungsschuld.
Schon seit Jahren ist der Bundeshaushalt nicht mehr
verfassungskonform. Die Vorschrift, dass die Höhe der Neuverschuldung
die Höhe der Investitionen nicht übersteigen dürfe, war als
Ausnahmeregelung gedacht für ansonsten ausgeglichene Haushalte. Im
Haushalt 2006 wird mit einer geplanten Neuverschuldung von 40 Milliarden
selbst diese Hürde weit übersprungen. Bei dieser
Rekord-Neuverschuldung sind der Verkauf von Bundesvermögen "Tafelsilber"
und die Annahme wachsender Einnahmen durch Wirtschaftswachstum schon
eingerechnet. Auch jetzt noch argumentieren Wirtschaftsvertreter und
Politiker mit Blick auf die nächsten Wahlen für
Neuverschuldungen zur "Ankurbelung der Wirtschaft". Es ist
dringend geboten, diesem Unsinn durch schärfste Gesetze und Strafen
vorzubeugen. Wo sind die Institutionen und Organisationen, die diese
elementaren Bürgerinteressen zuverlässig vertreten?
Die
Bundesregierung müsste im Gegensatz zur geübten Praxis per
Gesetz zur Mehrung einnahmesichernden Bundesvermögens verpflichtet
sein, Annahmen über wachsende Einnahmen durch Wirtschaftswachstum dürften
grundsätzlich bei der Haushaltsplanung nicht zulässig sein. Die
Bundesregierung müsste zu einem Schuldendienst mit mindestens 4%
Tilgung jährlich verpflichtet sein, um selten notwendig werdende
Neuverschuldungen auch abfangen zu können. Die
Regierungsverantwortlichen sollten nicht darauf hoffen können, dass
sich die Staatsverschuldung durch Inflation von selbst erledigt. Derartige
Regelungen sollten EU-weit eingeführt werden.
Wäre
in Deutschland über Jahrzehnte eine verantwortungsvolle, nachhaltige
Haushaltpolitik betrieben worden, dann könnte sich die Regierung bei
halber Steuerlast für die Bürger handlungsfähiger präsentieren
als das gegenwärtig der Fall ist.
Die größten
Finanzreserven der Bundesrepublik könnten folglich durch Abbau der
Staatsverschuldung erschlossen werden. Es gilt in diesem Zusammenhang
auch, die wertverschleißenden Finanz- und Bürokratiekreisläufe
zu durchbrechen:
1. Aktuelle Gesetzgebung einschließlich
Verfassungsänderungen haben künftige Politikergenerationen zu
einer Haushaltspolitik mit grundsätzlich positiver Haushaltsbilanz zu
verpflichten und für den Verfehlungsfall drastische Sanktionen
vorzuschreiben.
2. Bürokratie und Kosten für die
Organisation des Schuldendienstes für die Staatsschulden sind zu
minimieren und sollen langfristig entfallen.
3. Durch
Massenarbeitslosigkeit bedingte Armut verursacht gewaltige Kosten für
direkte Sozialleistungen und Sozialbürokratie, verhindert Einnahmen
aus Einkommenssteuer, belastet den Staatshaushalt. Massenarbeitslosigkeit
ist durch Verfahren zu beseitigen, die auch unabhängig vom
Konjunkturstatus wirken (siehe Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit).
4.
Die Agentur für Arbeit ist eine riesige wertverschleißende
Einrichtung, bei geringer Arbeitslosigkeit überflüssig.
5.
Die gegenüber einem gesunden Staatshaushalt unnötige hohe
Steuer- und Abgabenlast erhöht die nicht beeinflussbaren
Lebenshaltungs-Grundkosten für alle Bürger so, dass das
erforderliche Sozialleistungsniveau bereits auf der Ebene unterer
Arbeitseinkommen liegt und für Spannungen sorgt.
6. Ineffiziente
Rechtspflege stellt sich als wertverschleißende Bürokratie dar,
die zudem die Beziehungen zwischen den Bürgern vergiftet und die
Effizienz der auf Nachhaltigkeit orientierten Wirtschaft mindert (Siehe
Demokratiedefizit Rechtsunsicherheit).
7. Ein überdimensionierter
Polizeiapparat ist kein geeignetes Mittel, um Sekundärfolgen von
verfehler Haushaltspolitik, Massenarbeitslosigkeit und ineffizienter
Rechtspflege in Schranken zu halten.
8. Verwaltungen sind heute immer
noch passive Institutionen, zur Selbstoptimierung und Effizienzsteigerung
nicht befähigt.
Wo sind die Parteien und Regierungsvertreter,
die solche Ziele mit Nachdruck vertreten und ihnen zur Umsetzung
verhelfen?
EU-Währungsstabilitätspakt:
Der
EU-Währungsstabilitätspakt ist ein hohes Gut. Er kam unter
starkem deutschen Einfluß zustande, um Regierungen der
Mitgliedsstaaten notfalls unter Sanktionen zur Haushaltsstabilität zu
zwingen. In den Jahren 2003 und 2004 argumentieren Vertreter der deutschen
Politik und Wirtschaft, selbst von Wirtschaftsforschungsinstituten,
vermehrt für eine Aufweichung des Paktes und für erhöhte
Neuverschuldung. Die Wirtschaft solle gefördert, Steuerlöcher
gestopft werden. In ähnlicher Weise gegen die Bürgerinteressen
wirken finanzpolitische Maßnahmen wie das gezielte "Geldmengenwachstum"
(Gelddrucken) mit den bewußt in Kauf genommenen Inflationsfolgen. Wo
sind die Gesetze und wo sind die Forderungen der Bürger und deren
Organisationen, die solche inflationstreibenden und vermögensabwertenden
Aufweichungsbestrebungen verhindern? Eine dauerhaft harte Währung erfährt
hohe Wertschätzung in der Welt, die Weltwirtschaft stellt sich
hierauf ein und wird bevorzugt in dieser Währung Geschäfte
betreiben. Die europäische Union war gut beraten, ein Regelwerk zur
Gewährleistung der Währungsstabilität einzurichten. Statt
der Aufweichung ist mit größter Härte die Einhaltung
einzufordern. Eine nachhaltig harte Währungspolitik entspricht den
Grundinteressen der Bürger. Auch wenn die Bundesrepublik in den
letzten Jahrzehnten zu den stabilsten Wirtschaftsregionen der Welt gehörte,
sollten die vermögensvernichtenden Geldentwertungen nach und zwischen
den beiden Weltkriegen nicht vergessen sein. Geldentwertungen haben und
hatten stets unverantwortliches politisches und wirtschaftliches Handeln
als Ursache. Dies ist leider zu wenig im öffentlichen Bewußtsein.
Wer die Welt bereist, sich für Wirtschaftspolitik interessiert
und Staatshaushalte bewertet, wird feststellen müssen, dass der
Dollar die Bewertung 1Euro = 1,25 US$ ( Nov. 04) nicht verdient und dass
noch erhebliche Kurssteigerungen des Euro zu erwarten sind, wenn die
Stabilitätsziele in der Euroregion umgesetzt werden können. Für
wirtschaftliche Prozesse sind natürlich sprunghafte Änderungen
gefährlich, insbesondere, wenn sie überraschend kommen. Dass der
Euro zum Zeitpunkt der Wiederwahl des amerikanischen Präsidenten eine
Kurssteigerung erfährt, ist eher verständlich. Die amerikanische
Finanzpolitik mit hoher Staatsverschuldung, regelmäßig
gewaltigem Außenhandelsdefizit und regelmäßiger immenser
Neuverschuldung trägt Merkmale der Verantwortungslosigkeit gegenüber
der noch Dollar-"Weltwährung". Es ist mit erheblichen Währungsturbulenzen
und Wirtschaftsstörungen zu rechnen, wenn sich finanzstarke Länder
von ihren Dollarreserven trennen sollten. Die Lasten tragen die Bürger
in Form von Vermögensverlust und Arbeitslosigkeit. Mit der Größe
der Europäischen Union besteht die Chance, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik
vorwiegend an diesem Raum auszurichten und damit absehbare Turbulenzen in
Grenzen zu halten. Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Währungsstabilitätspaktes
sind durch die EU-Erweiterungen und leider auch durch die deutschen
Aufweichungsbestrebungen einer Belastung ausgesetzt. Hinzu kommen 2005
Streitigkeiten um die Finanzierung des EU-Haushaltes. Es sind nicht nur
die höheren Zinsen in den USA, die im Dezember 2005 zur Bewertung 1E
= 1,18 US$ geführt haben.
Mehrwertsteuer von 16% auf 19% für
2007
Eine große Koalition kann durchsetzen, was sonst kaum
denkbar wäre. Kurzfristige Vorteile für die Staatsführung
gehen nachhaltig auf Kosten der Bevölkerung:
Die 3% Steuererhöhung
spült erhebliche Mehreinnahmen in die Staatskasse. Die Steuererhöhung
bewirkt ein gesteigertes Brutto-Inlandsprodukt (BIP), das nicht durch erhöhte
Wirtschaftskraft erreicht wurde. Das ist Ausdruck von Inflation und
Geldentwertung. Da nach Euro-Stabilitätspakt die
Neuverschuldungsgrenze zu 3% des BIP definiert wurde, kann die
Bundsregierung künftig noch höhere Neuschulden aufnehmen als
bisher, ohne mit Sanktionen der EU rechnen zu müssen. Über den
Steuertrick ermogelt sich die Bundsregierung mit einer geldentwertenden Maßnahme
das Etikett, eine währungsstabile Politik zu betreiben.
Die Erhöhung
der Mehrwertsteuer wird zu mehr Schwarzarbeit führen, sie macht eine
Erhöhung der zur Existenzsicherung erforderlichen Sozialleistungen
erforderlich, niedrige Löhne werden noch stärker als bisher mit
dem Niveau dieser Sozialleistungen kollidieren. Die Katze beißt sich
in den Schwanz.
Für die Bürger wäre eine zeitlich
begrenzte Anhebung der MWS unter der Voraussetzung akzeptabel, dass die
Einnahmen ausschließlich der Tilgung von Staatsschulden dienen und
somit die regelmäßig in Zinszahlungen verschenkten riesigen
Steuereinnahmen künftig in den Staatshaushalt fließen. Im
Gegensatz zu den Bürgerinteressen wird von der Regierung nicht einmal
ein Prozent der nun zusätzlichen Staatseinnahmen zur Schuldentilgung
verwendet - im Gegenteil: Die jährliche Neuverchuldung wird auf
verfassungswidrig hohem Niveau weiterhin geplant!
Themenübersicht
- Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform
- aber wie? - Rechtsunsicherheit -
Staatsfinanzen -Kontakt
- zum Anfang
www.bedenkenswert.de
Die Erörterungen in dieser
Webseite sollen über den tagespolitischen Auseinandersetzungen
stehen, bewertenden und vorschlagenden Charakter haben, auf Veränderungen
hinwirken. Sie fordern eine Qualitätsoffensive Demokratieförderung.
Mit thesenartiger Darstellung wird auf Wesentliches orientiert.
Das Vorgehen: Problembereiche
darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen aufzeigen.
Diese
Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind eingeladen, sich
weiterführend zu den angeführten Themen zu äußern.
Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die Webseite
ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser Seite.
Verfasser: Dr. Volker Lange
Dannenreicher
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